S&K-Gruppe: Innovative Immobilienanlagen oder kriminelle Geldvernichtung?

S&K-Gruppe: Innovative Immobilienanlagen oder kriminelle Geldvernichtung?
19.02.20132306 Mal gelesen
19.02.2013 – Die Zahl der Negativberichte über die S&K-Gruppe nahm in den letzten Wochen deutlich zu. Immer lauter wurden die Stimmen, die vor den Anlageangeboten der S&K-Gruppe warnten.

Nunmehr überschlagen sich die Ereignisse: Im Rahmen einer Großrazzia mit mehr als 1.000 Ermittlern im Einsatz sollen heute unter anderem auch die Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, verhaftet worden sein. Der Vorwurf: Untreue und schwerer Betrug.

 Negative Berichte

Immer wieder sorgte die sog. S&K-Gruppe aus Frankfurt am Main - allen voran die Unternehmensverantwortlichen Jonas Köller und Stephan Schäfer - für Schlagzeilen, doch nicht immer waren es positive Presseberichte. Mal wurde über ausgelassene Partys berichtet, garniert mit pikanten Fotos leicht bekleideter Damen vor Luxussportwagen, mal über eine Hausdurchsuchung bei Jonas Köller im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Titelhändler. Dabei sollte es jedoch nicht bleiben. Seit Herbst des vergangenen Jahres mehrten sich Berichte, die ernsthafte Zweifel am Geschäftsgebaren der Verantwortlichen und an der Seriosität der S&K-Gruppe nährten.

Hausdurchsuchung und Haftbefehle

Das bunte Treiben der S&K-Verantwortlichen dürfte vorerst ein jähes Ende gefunden haben: Heute Morgen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit einer groß angelegten Razzia an mehreren Orten gleichzeitig zugeschlagen. Dem Vernehmen nach sollen 130 Wohnungen und Firmensitze in mehreren Bundesländern durchsucht und mehrere Personen verhaftet worden sein. Zu den verhafteten Personen sollen auch die beiden Verantwortlichen der S&K-Gruppe, Jonas Köller und Stephan Schäfer, gehören. Der von den Ermittlungsbehörden erhobene Vorwurf wiegt schwer: Verdacht der Untreue und des schweren Betruges.

Positive Selbstdarstellung

Auf ihrer Homepage war die S&K-Gruppe stets um ein seriöses Erscheinungsbild bemüht. Man erwerbe - so die Herren Schäfer und Köller - Immobilien zu günstigen Preisen aus Zwangsversteigerungen und kaufe bzw. verwerte notleidende Immobilienkredite. Das hierfür benötigte Kapital soll von Kapitalanlegern teils über Fondsanlagen der UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH und teils auf anderen Vertriebswegen - den Ankauf von Lebensversicherungen - eingesammelt worden sein. Durch die Umsetzung ihrer Geschäftsideen soll die S&K-Gruppe inzwischen - so das Branchenmagazin "finanzwelt" in seiner Ausgabe 04/2012 - einen Immobilienbestand im Volumen von € 180 Millionen (Stand April 2012) angehäuft haben. Dabei sollen die drei operativen Gesellschaften, die S&K Assets GmbH, die Deutsche S&K Sachwert AG und die S&K Holding GmbH laut "finanzwelt" "im Jahr 2011 nach Abzug aller Kosten einen Reingewinn in Höhe von rund € 5,8 Mio. erzielt" haben.

Mehr Schein als Sein?

Inwieweit die angeblichen Erfolge in Millionenhöhe mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen, ist für Außenstehende nicht nachprüfbar. Scheinbar um Transparenz bemüht, veröffentlichte die S&K Gruppe bereits vor Monaten auf ihrer Homepage eine Zusammenstellung über die angeblich gehandelten bzw. im Eigentum gehaltenen Immobilien. Es werden Fotos der Gebäude sowie Ablichtungen von Zuschlagsurkunden bzw. des Verkaufsnachweises gezeigt. Transparenz ist freilich etwas anderes: Die gescannten Dokumente sind mit Ausnahme der Bildbearbeitung über angebliche Erwerbs- bzw. Verkaufspreise nicht lesbar. Die Zweifel am tatsächlichen Geschäftsgebaren der Verantwortlichen von S&K dürften letztlich auch die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorgehen bewogen haben.

S&K-Anlagen auf den Prüfstand

Angesichts der aktuellen Entwicklung sollten die betroffenen Anleger ihr Engagement in der S&K-Gruppe prüfen lassen, ehe es zu spät ist. Dem Vernehmen nach soll die Staatsanwaltschaft erhebliche Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen EURO für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert haben. Die geschädigten Anleger sollten daher keine Zeit verlieren, um Schadenersatzansprüche zu überprüfen. RechtsanwaltDr. Steinhübel hierzu: "Wenn Vermögenswerte durch die zuständige Staatsanwaltschaft für die Rückgewinnungshilfe gesichert wurden, kann es besonders wichtig sein, möglichst schnell zu handeln. Insbesondere die Anleger, welche im Rahmen des Verkaufs von Lebensversicherungen unmittelbar mit einem Unternehmen der S&K-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten schnellstmöglich einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen." Aber auch in allen anderen Fällen empfiehlt es sich angesichts der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der S&K-Kapitalanlage zu prüfen. Wenn Anlageberater, die den Erwerb einer Kapitalanlage an einer S&K-Gesellschaft oder (mittelbar) über einen Fonds von United Investors - an der S&K-Gruppe empfahlen, nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben, ist eine Rückabwicklung in vielen Fällen möglich. Dabei kann es für einen Anspruch auf Schadensersatz bereits genügen, dass der Berater die Höhe der Provisionsvergütungen verschwiegen hat. Bei der Vermittlung von Beteiligungen an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG sollten laut Emissionsprospekt beispielsweise über 15 % der Anlegergelder allein für Vertriebsprovisionen verwendet werden, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Pflicht zur ungefragten Aufklärung durch den Berater auslöst. Eine Verletzung gerade dieser Pflicht erleichtert die Durchsetzung von Schadendersatzansprüchen in vielen Fällen erheblich.

 Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen

Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60

www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

 

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen.

Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.