In den vergangenen Monaten mussten Anleger verschiedener Fonds immer wieder einen doppelten Schrecken verkraften. Zum einen ist der Fonds finanziell angeschlagen bzw. ist schon insolvent. Zum anderen werden sie aufgefordert, dass sie Ausschüttungen, welche sie teilweise vor Jahren erhielten, zurückzahlen sollen. Solche Forderungen können tausende Euro betragen. Für betroffene Anleger stellt sich dann die Frage: Dürfen einmal ausgezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden?
Wie so oft bei rechtlichen Fragestellungen ist die Antwort hierauf weder ein eindeutiges "Ja" noch ein "Nein". Denn es gibt verschiedene Fallgestaltungen, die sich hinter der Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, verbergen können. Eine Möglichkeit ist die Rückforderung wegen Entnahmen aus dem Kommanditkapital. Hier beruht die Forderung auf einer gesellschaftsrechtlichen Konstruktion: Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) müssen Anleger nur in Höhe ihrer Kommanditeinlage haften. Diese wird bei der Zeichnung des Fonds meist vollständig geleistet. Jedoch kann diese im Lauf der Zeit unter dem Deckmantel einer "Ausschüttung" an die Anleger zurückgezahlt werden, sodass in Höhe der entnommenen Summe die Haftung wieder auflebt. In solchen Fällen befindet sich in den entsprechenden Verträgen meist ein unscheinbarer Hinweis auf Regelungen im Handelsgesetzbuch (§ 172 Abs. 4 HGB). Besonders bei einer Insolvenz kann die Haftung des § 172 HGB relevant werden, da der Insolvenzverwalter im Notfall verpflichtet ist, zugunsten der Gläubiger alle geleisteten Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern.
Eine weitere Möglichkeit, mit welcher Rückzahlungsforderungen begründet werden, ist, dass die Ausschüttungen als Darlehen ausgezahlt wurden. In den Gesellschaftsverträgen befinden sich Klauseln, nach welchen die Ausschüttungen als Darlehen an die Anleger deklariert werden. Eine Konstruktion, die im konkreten Fall durchaus Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit solcher Klauseln aufwerfen kann.
Die ist nur eine kurze Zusammenstellung, welche Hintergründe eine Rückforderung von Ausschüttungen haben können. Ob die konkreten Ansprüche rechtlich fundiert sind, kann nur anhand des konkreten Gesellschafts- oder Treuhandvertrags des jeweiligen Fonds ermittelt werden. Denn es gibt viele unterschiedliche Verträge und es kommt auf die genaue Formulierung des Vertrags an. Anleger, die Fragen haben oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert werden, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder einem Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten lassen. So kann ermittelt werden, ob zum einen die Rückforderung der Ausschüttungen eine wirksame rechtliche Grundlage haben und zum anderen können auch Gegenansprüche geprüft werden.
Weiterführende Informationen:
Infoseite Rückforderung von Ausschüttungen
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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