Erneut:  Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des IDO e.V.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
23.11.202018 Mal gelesen
In der letzten Zeit legten mir Mandanten wiederholt Schreiben des IDO e.V. zur Prüfung und Bearbeitung vor.

 

Auch Post vom IDO e.V. erhalten?

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht bereits seit geraumer Zeit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen von Online-Händlern aus und macht bei Verstößen gegen abgegebene Unterlassungserklärungen auch Vertragsstrafenansprüche geltend.

Ich beobachte die Tätigkeit des Vereins bereits seit längerer Zeit sehr kritisch und berichte darüber auch fortlaufend auf der Internetseite meiner Kanzlei:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ido-interessenverband-fuer-das-rechts-und-finanzconsulting-deutscher-online-unternehmen.htm

In der letzten Zeit häufen sich hier in der Kanzlei wieder Anfragen zu Schreiben mit einer Abmahnung oder einer Vertragsstrafenforderung des Vereins.

Sofern Sie auch Post vom IDO e.V. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Typische Abmahnthemen beim IDO e.V:

In den Abmahnschreiben des IDO e.V. geht es immer wieder um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Grundpreis-Angaben
  • Garantiehinweise ohne Informationen zur beworbenen Garantie
  • unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
  • unzureichende Informationen zur Vertragstextspeicherung
  • fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform

 

Vorsicht: Eine Abmahnung des IDO e.V. ist nur auf den ersten Blick billig:

Der IDO e.V. macht mit seinen Abmahnschreiben Kosten in Höhe von 232,05 Euro geltend (aktuell aufgrund des abgesenkten Umsatzsteuer-Satzes 226,20 Euro). Da der Verein häufig Standard-Wettbewerbsverstöße abmahnt, die tatsächlich vorliegen, klingt das Angebot des Vereins verlockend, die Angelegenheit durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung der relativ geringen Kosten unkompliziert beizulegen. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht:

Wer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, muss diese anschließend auch einhalten. Gelingt dies nicht, kann die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schnell zu einer sehr teuren Haftungsfalle werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Einhaltung der übernommenen Unterlassungsverpflichtungen sehr fehleranfällig ist wie z.B. bei der ordnungsgemäßen Darstellung von Grundpreis-Angaben. Bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohen Vertragsstrafenansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro.

 

Darf der IDO e.V. überhaupt Abmahnungen aussprechen und Vertragsstrafen fordern?

Nach meiner Auffassung bestehen nicht nur Zweifel an der Berechtigung des Vereins zum Ausspruch von Abmahnungen, sondern sogar Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Beide Fragen sind allerdings hoch umstritten und Gegenstand diverser gerichtlicher Auseinandersetzungen, in denen ich Betroffene vertrete.

In einem Teil der von mir betreuten Vertragsstrafenverfahren (in denen eine gerichtliche Klärung der Vertragsstrafenansprüche erfolgt) kläre ich für mehrere meiner Mandanten unter anderem auch die Frage, ob eine gegenüber dem IDO e.V. abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angefochten oder gekündigt werden kann.

 

Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Vertragsstrafe zahlen sollen:

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Gern berate ich Sie auf der Grundlage Ihrer konkreten Situation zu den Möglichkeiten des weiteren Vorgehens.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren mit dem IDO e.V. auf der Gegenseite.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Sie wünschen ein Angebot für eine Beratung?

 

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht