Erneut: Abmahnung der Steven & Laurisch GbR

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
03.06.2020108 Mal gelesen
Mir wurde erneut eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR über Rechtsanwalt Dieter W. Thumann zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin den Handel mit Baustoffen jeglicher Art über das Internet bei eBay betreibe.

Des Weiteren wird wieder ausgeführt, dass die Geschäftstätigkeit des Abgemahnten mit der Geschäftstätigkeit der Abmahnerin teilweise deckungsgleich sei, sodass ein Wettbewerbsverhältnis im rechtlichen Sinne bestehe.

Sodann wird unter Verweis auf konkrete Angebote der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte präsentiere Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche, ohne neben dem korrekten Gesamtpreis auch den korrekten Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht wie in den anderen hier vorliegenden Fällen eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe von mindestens 5.001,00 Euro vor.

Des Weiteren sieht die vorformulierte Erklärung wie in den anderen hier vorliegenden Fällen eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro vor. Hierzu wird in dem Abmahnschreiben allerdings wieder darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Kostenerstattung nur für den Fall der außergerichtlichen Erledigung geltend gemacht werden soll. Die Geltendmachung der eigentlich nach dem Gesamtgegenstandswert von 30.000,00 Euro angefallenen Kosten bleibt nach Ablauf der vorbezeichneten Erledigungsfrist ausdrücklich vorbehalten.

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen fehlender Grundpreis-Angaben sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben für die Darstellung von Grundpreis-Angaben sehr fehleranfällig ist.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Steven & Laurisch GbR über Rechtsanwalt Dieter W. Thumann erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht