Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einen Onlineshop betreibe und dass zu ihrem Sortiment insbesondere Fahrräder, Gartenmöbel sowie Gartengerätschaften gehören.
Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und das konkrete Wettbewerbsverhältnis hingewiesen.
Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei nicht der Pflicht nachgekommen, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll wie in anderen hier vorliegenden Fällen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen.
Meine Einschätzung:
Mir liegen zahlreiche Abmahnungen des Anwalts der Erdigo UG für verschiedene seiner Mandanten vor, die sich unter anderem auf die fehlende Einbindung eines (anklickbaren) Links auf die OS-Plattform beziehen. Die entsprechenden Abmahnungen werfen nach meiner Auffassung verschiedene Fragen auf. Insbesondere bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der Erdigo UG erhalten haben, berate ich gern auch Sie.
Rufen Sie mich einfach an: 0381 – 260 567 30.
Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz