Erneut: Abmahnung der Erdigo UG

05.11.201941 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung der Erdigo UG zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin einen Onlineshop betreibe und dass zu ihrem Sortiment insbesondere Fahrräder, Gartenmöbel sowie Gartengerätschaften gehören.

Sodann wird auf den eBay-Auftritt des Abgemahnten und das konkrete Wettbewerbsverhältnis hingewiesen.

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte sei nicht der Pflicht nachgekommen, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

 

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll wie in anderen hier vorliegenden Fällen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 3.000,00 Euro tragen.

 

Meine Einschätzung:

Mir liegen zahlreiche Abmahnungen des Anwalts der Erdigo UG für verschiedene seiner Mandanten vor, die sich unter anderem auf die fehlende Einbindung eines (anklickbaren) Links auf die OS-Plattform beziehen. Die entsprechenden Abmahnungen werfen nach meiner Auffassung verschiedene Fragen auf. Insbesondere bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass die Abmahntätigkeit rechtsmissbräuchlichen Charakter hat.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de berichte ich seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten ?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Erdigo UG erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 – 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz