Etappensieg gegen den IDO e.V. wegen fehlender Garantie-Informationen

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
25.09.2019108 Mal gelesen
Internetrecht-Rostock.de erstreitet Urteil gegen den IDO vor dem LG Hannover

 

Abmahnungen des IDO e.V. wegen fehlender Informationen über Herstellergarantien in Online-Angeboten:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. spricht bereits seit geraumer Zeit Abmahnungen wegen fehlender Informationen zu bestehenden Garantien / Herstellergarantien gegenüber Online-Händlern aus. Da die Frage der Berechtigung der entsprechenden Abmahnungen in der Rechtsprechung bislang noch ungeklärt ist, betreuen meine Kollegen und ich mehrere gerichtliche Verfahren, in denen diese Frage der Zeit geklärt wird. In einem dieser Verfahren entschied das Gericht nunmehr gegen den IDO e.V., dass ein Online-Händler nicht dazu verpflichtet ist, über eine bestehende Herstellergarantie zu informieren, wenn er in seinem Angebot keinerlei Bezug auf die Herstellergarantie nimmt (Stand: 25.09.2019; Landgericht Hannover, Urteil vom 23.09.2019, Az.: 18 O 33/19, noch nicht rechtskräftig). Informationen zu der Entscheidung finden Sie hier:

https://www.internetrecht-rostock.de/fehlende-information-ueber-herstellergarantie-nicht-wettbewerbswidrig-lg-hannover.htm

 

Zur Abmahntätigkeit des IDO:

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. geht bereits seit einiger Zeit mit Abmahnungen gegen Wettbewerbsverstöße bei Online-Händlern vor. Hier in der Kanzlei liegen mehr als 300 Abmahnungen des Vereins vor, zu denen betroffene Online-Händler beraten bzw. vertreten worden sind. Auf der Internetseite meiner Kanzlei finden Sie daher umfangreiche Informationen zur Abmahntätigkeit des IDO e.V.:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

Unabhängig von der Frage der Berechtigung der verschiedenen vom IDO e.V. erhobenen Vorwürfe stellt sich bei den Abmahnungen des IDO e.V. von Fall zu Fall auch die Frage, ob der Verein überhaupt die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um abmahnen zu dürfen:

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-aktivlegitimation-abmahnberechtigung.htm


 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Meine Empfehlungen bereits an dieser Stelle:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht