Auch eine Abmahnung der DynTec UG erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
16.09.201948 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der DynTec UG über die Kanzlei Bleischwitz & Schierer zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Immobilienmaklerin sei und dass Sie im unmittelbaren Wettbewerb zu dem Abgemahnten stehe.

Sodann wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass der Abgemahnte gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen habe. Insoweit geht es um die Vorgabe, den Gesamtpreis einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben. Konkret wird moniert, dass der Abgemahnte die Provisionsangabe nicht inklusive Umsatzsteuer angegeben habe. In diesem Zusammenhang wird auf einen Screenshot verwiesen.

 

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte Soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und eine Verpflichtung zur Tragung von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro vor (1.358,86 Euro).

 

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung sehr weit und auch zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der DynTec UG über die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht