Die Abmahner
Der in Roßdorf ansässige Verein "Deutscher Konsumentenbund e.V." vertritt die Interessen seiner Mitglieder, indem er in deren Namen unter anderem Abmahnungen verschickt und Stellungnahmen erstellt.
Der Vorwurf
Es wird gerügt, der Abgemahnte hätte im Eingangsbereich des Geschäftes eine andere Anschrift als in seinem Handelsregistereintrag angegeben und zusätzlich auf der Quittung keine konkrete Anschrift angegeben. Es mangele also an eindeutigen Angaben der Unternehmensidentität. Weiter wird gerügt, der Unternehmer habe Produkte ohne einen konkreten Preis angegeben.
Forderung
Neben der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wird der Unternehmer aufgefordert, das Handeln zukünftig zu unterlassen.
Unsere Einschätzung
Die eindeutige Kundgabe der Unternehmensidentität ist für den Verbraucher enorm wichtig, um bei etwaigen Fragen oder eine Kontaktadresse zu haben, sollten beispielsweise Ansprüche geltend gemacht werden.
Ebenfalls ist es für eine informierte geschäftliche Entscheidung für oder gegen den Kauf wichtig, einen Gesamtpreis zu wissen.
Unser Rat
Falls Sie wegen oben genannter Verstöße ebenfalls abgemahnt worden sind, sollten Sie zunächst nicht voreilig und ohne anwaltliche Prüfung die Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist meist zu weit formuliert und es besteht daher die latente Gefahr, dass Vertragsstrafen gegen Sie geltend gemacht werden. Durch einen Anwalt sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen lassen und hier zusätzlich Rat einholen, welche Maßnahmen zukünftig zu ergreifen sind, damit keine Verstöße mehr entstehen.
Sprechen Sie uns an! Eine Ersteinschätzung in Ihrem konkreten Fall ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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