Wegen irreführender Werbung abgemahnt: 5 Jahre sind auch 5 Jahre für Audi

Wettbewerbsrecht
30.06.201846 Mal gelesen
Heutige Fahrzeuge können wohl manchmal nicht mit der Langlebigkeit von Oldtimern mithalten, die Kunden von heute legen dennoch Wert auf Qualität. Audi wollte mit der Beschaffenheit seiner Autos mit einer Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr werben. Die Wettbewerbszentrale mahnte Audi erfolgreich ab.

Fünf Jahre Garantie bei 4 Nullen?

Der Fahrzeughersteller Audi hatte Gebrauchtwagen mit ,,Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr'' angeboten. Um den Kunden darauf aufmerksam zu machen, wurde dies mittels einer großen Ziffer kenntlich gemacht für von Audi besonders geprüfte Fahrzeuge. Bei einer Überprüfung der Wettbewerbszentrale wurde allerdings festgestellt, dass keines der angebotenen Autos die Merkmale aufwies. Viele Fahrzeuge hatten nur einen Garantierahmen von ein bis drei Jahren. Auch die besonders untersuchten Fahrzeuge hatten keinen längeren Zeitraum als 54 Monate, also rund 10% weniger als die angegebenen 60 Monate.

Andreas Ottofülling von der Verbraucherzentrale war der Ansicht, dass dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein müsse. Für den Kunden seien Angaben über die Langlebigkeit des Autos ein prägendes Kaufargument. Wenn die potentiellen Käufer durch das Angebot getäuscht werden würden, würde Audi gegen andere fair agierende Mitbewerber unlauteren Wettbewerb betrieben. Durch das Verbot würden die anderen Hersteller und ihre Kunden geschützt werden.

Große Motoren gegen beim ,,unlauteren'' Wettbewerb

Ausgeklügelte Werbemaßnahmen sind zwar nicht verboten, jedoch müssen sie den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entsprechen, damit der faire Wettbewerb garantiert werden kann. Ein Aspekt des Gesetzes ist das Verbot der irreführenden Werbung. Die dargestellten Produkteigenschaften müssen dem Wesen des Produktes entsprechen und dürfen nicht dramatisiert werden.

In Deutschland überwachen unter anderem die Wettbewerbszentralen die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze. Sie können durch eigene Gesetze die Unternehmen wegen Verstößen abmahnen und Unterlassung der Handlungen fordern. Wenn die Unternehmen damit nicht einverstanden sind, können sie vor Gericht klagen. Die meisten Unternehmen zeigen sich bei Verstößen gegen die Wettbewerbsordnung allerdings einsichtig und unterlassen ihre Maßnahmen.

Anderen eine Falle stellen, ist meist keine gute Idee

Für Unternehmen gilt es insoweit, irreführende Werbung bestmöglich zu vermeiden. Ansonsten können teure Abmahnungen folgen. Auch schaden Abmahnungsprozesse dem Ruf des Betriebs. Daher sollten sich erfolgreiche Unternehmen genauesten mit den Regeln des Wettbewerbsrechts auskennen.

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