Abmahnung durch EGOH UG - GF Stefan Braun

Wettbewerbsrecht
03.11.2017330 Mal gelesen
Der "altbekannte" Serienabmahner Stefan Braun lässt nach erheblichen Rechtsmissbrauchsvorwürfen nun im Namen "seiner" EGOH UG (haftungsbeschränkt) weiter abmahnen.

Die Firma EGOH UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel­Straße. 9, 56203 Höhr-Grenzhausen, spricht durch die Eichele Ditgen Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Tobias Kläner, Koblenz, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Händler aus.

Hinter der EGOH UG verbirgt sich der Geschäftsführer Stefan Braun, der uns schon in den vergangenen Monaten (seinerzeit noch vertreten durch Rechtsanwalt Frank Ernser von den Binz Rechtsanwälten, Trier) durch seine rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen aufgefallen ist.  Nachdem wir zu Gunsten mehrerer Geschädigter den Rechtsmissbrauch vor Gericht glaubhaft machen konnten, haben sich die Abmahner Stefan Braun/RA Frank Ernser zurückgezogen. Jedenfalls Stefan Braun setzt seine Abmahnungen nun aber fort, wenn auch im Namen "seiner" EGOH UG (haftungsbeschränkt).

Abgemahnt wird das Angebot von Ersatzteilen für Lexmark-Drucker unter der Marke "Lexmark", obwohl es sich gerade nicht um Original-Zubehör der Firma Lexmark handele.

Neben einer Unterlassungserklärung werden von dem abgemahnten eBay-Händler Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 12.000 EUR gefordert.

Weitere Informationen über die Abmahnung der EGOH UG finden Sie unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-egoh-ug.html

Bei Fragen können Sie sich gern zunächst im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungsgesprächs mit uns in Verbindung setzen.