Wichtiger Hinweis – Mailchimp ändert Double-Opt-in bei Anmeldeverfahren

Rechtsanwalt Christian Solmecke
26.10.201728 Mal gelesen
Am 31. Oktober 2017 wird Mailchimp alle Anmeldeformulare für Newsletter auf Single Opt-in umstellen. Aufgrund dessen besteht die Gefahr für Newsletterversender, dass Mailchimp-Nutzer wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden.

Denn künftig werden weder Double-Opt-in Bestätigungs-E-Mails noch sonstige Anmeldebestätigungen versendet. Wir erläutern Ihnen, wie Sie sich davor schützen können.

Bislang wendete Mailchimp das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren an. Bei diesem Verfahren müssen künftige Newsletter-Empfänger dem Empfang zunächst ausdrücklich zustimmen. Zunächst müssen sich die Interessenten einmalig in eine Abonnentenliste eintragen (sog. einfaches Opt-in-Verfahren). Im folgenden muss der Eintrag in die Abonnentenliste in einem weiteren Schritt verifiziert werden. Dazu wird dem Interessenten eine erste Mail zugesandt, in der dieser dazu aufgefordert wird, dem Empfang künftiger Newsletter zuzustimmen, indem ein in der E-Mail enthaltener Internetlink angeklickt werden muss. Erst nach dem Klick auf den Link, wird er für den Newsletter-Bezug freigeschaltet. Diese doppelte Bestätigung wird daher auch Double-Opt-in genannt.

Zwar ist das Double-Opt-in-Verfahren nicht gesetzlich festgeschrieben, doch ohne die erforderliche Einwilligung liegt beim Verschicken von Newslettern ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen unzulässiger Werbung vor. Denn im Zweifel müssen Versender die Einwilligung nachweisen. Darüber hinaus müssen Empfänger die Möglichkeit besitzen, den Inhalt der erteilten Einwilligung jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen zu können. Dieses Erfordernis ergibt sich aus § 13 Abs. 2 TMG sowie § 28 Abs. 3a des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Was sich bei Mailchimp konkret ändert

Mailchimp teilte nun jüngst in einer E-Mail mit, dass Mailchimp das Double-Opt-In Verfahren ab dem 31. Oktober 2017 nicht mehr als Standardverfahren verwenden wird. Sofern Newsletterverwender nicht selbst aktiv werden, wird ab November das einfache Single-Opt-In-Verfahren angewendet. Das bedeutet: Standardmäßig wird keine Bestätigungsmail mehr verschickt. Diese Ankündigung von Mailchimp kann leicht übersehen werden, zumal sie in englischer Sprache verfasst wurde.

Kostspielige Abmahnungen drohen

Von daher ist es nun wichtig, dass Mailchimp-Nutzer aktiv werden. Ansonsten machen sich Nutzer angreifbar, müssen diese damit rechnen, dass sie wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG abgemahnt werden können. Gut möglich, dass die im Internet allseits bekannten schwarzen Schafe bewusst nach Mailchimp-Formularen auf die Suche gehen werden, um sich dort sodann einzutragen. Nach Erhalt der ersten Newsletter-Mail kann dann direkt abgemahnt werden. Ein teures Ärgernis für Mailchimp-Verwender droht. Auf Betroffene kämen dann Anwaltskosten in Höhe von rund 1000 Euro zu. Zudem muss dann stets auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Was Mailchimp Nutzer sofort erledigen sollten

Eine Änderung in das Single-Opt-In Verfahren können Sie dadurch verhindern, dass Sie sich über Ihren Account bei Mailchimp einloggen. Dann rufen Sie die Opt-In-Einstellungen auf und wählen das Double-Opt-In-Verfahren als Standard-Verfahren aus. Wenn Sie das erledigt haben, brauchen Sie nach dem 31.Oktober 2017 nichts mehr zu unternehmen, denn dann erfolgt keine Änderung der Einstellungen. Doch aktiv werden müssen Sie, denn Sie sind für Ihr Mailchimp verantwortlich.

In diesem Zusammenhang dürfte auch der folgende Artikel von Interesse sein: "Rechtssicherer Newsletter-Versand - Ein Überblick".

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von YouTube angezeigt werden und meine personenbezogenen Daten direkt durch den Betreiber des Portals verarbeitet werden und dieser Cookies o.ä. in meinem Browser setzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.