7 wettbewerbsrechtliche Verstöße: 15.000 EUR Streitwert - LG Arnsberg, Beschluss vom 14.4.2010, Az: I-9 O 26/10

Wettbewerbs- und Markenrecht
10.05.20101097 Mal gelesen
Ein gewerblicher Verkäufer hatte sich gleich 7 wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt. Das Landgericht Arnsberg hat nunmehr folgenden Beschluss erlassen: "wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung angeordnet: Der Antragsgegnerin wird untersagt,


 

im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform eBay Möbel anzubieten,

a) und in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung."

und/oder

b) in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt."

und/oder

c) in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Waren der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben", ohne dies vertraglich zu vereinbaren.

und/oder

d) in der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren: "Bitte senden Sie die Ware nicht unfrei an uns zurück." ohne klarzustellen, dass dies nicht das Widerrufsrecht beeinträchtigt

und/oder

e) ohne den Verbraucher darüber zu informieren, wie mit den gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden können.

und/oder

f) wie folgt zu belehren: "2 Jahre Garantie", ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden

und/oder

g) in den AGB bei eBay folgende Klausel zu verwenden: "Ware, die am Lager ist, kommt i. d. R. innerhalb von spätestens 2 Tagen zum Versand."

wie bei der Auktion eBay XXXXX geschehen.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin nach einem Streitwert von 15.000,00 €.

Gründe:
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nach §§ 935 ff. ZPO, 8, 3, 4 Nr. 11 UWG 307 ff., 312 e, 355, 357, 477 BGB gerechtfertigt.

Die Antragstellerin hat die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Schriftsatz vom 10.04.2010 dargetan und durch Vorlage von Internetausdrucken glaubhaft gemacht."


Fazit:
Lassen Sie Ihre Seiten prüfen, damit Sie vor derartigen Verfahren verschont bleiben. Sollten Sie derartige Verstöße auch bei Ihren Mitbewerbern entdecken, dann können Sie dagegen vorgehen. 



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