Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen fehlender Grundpreisangaben

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wegen fehlender Grundpreisangaben
15.02.2017154 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. vom 02.02.2017 vor. Mit der Abmahnung wird ein gewerblicher eBay-Verkäufer aus dem Handelsbereich Kosmetik wegen einer fehlender Grundpreisangaben abgemahnt, da dieser bei sämtlichen seiner angebotenen Waren keine Grundpreisangaben gemacht hat.

Was wird mit der Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. verlangt?

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt, mit welcher sich der Abgemahnte gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. verpflichtet, es künftig bei Meidung einer Vertragsstrafe für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in einer Höhe, die vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt wird, die jedoch im Streitfall hinsichtlich ihrer Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann,

zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung Waren in Fertigpackungen, in offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten unter Angabe des Gesamtpreises zu bewerben und/oder Letztverbrauchern Waren in Fertigpackungen, in offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten anzubieten, ohne den Grundpreis anzugeben.

Darüber hinaus wird eine Kostenpauschale inkl. MwSt. in Höhe von 198,73 € verlangt.

Hintergrund der Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. ist nach eigenen Angaben eine bereits im Jahre 1885 gegründete Organisation, die Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung umfasst. Dazu gehören u. a. Unternehmen, die mit dem Abgemahnten im Wettbewerb stehen, als auch Verbände, deren Mitglieder seine Mitbewerber sind. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirt­schaft, um satzungsgemäß unlauteren Wettbewerb im allgemeinen Interesse gegebe­nenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu unterbinden.

Diese Tätigkeit werde nach Angaben des Vereins legitimiert durch § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagegesetz, weshalb der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. sich mit einer Abmahnung an den Abgemahnten gewandt hat.

Der Abgemahnte soll mit seinen angebotenen Waren gegen § 2 der Preisangabenverordnung sowie gegen §§ 3 und 3 a UWG verstoßen.

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 PAngV ist derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig u. a. Waren in Fertigpackungen anbietet oder Letztverbrauchern gegenüber unter Angabe des Gesamtpreises bewirbt, verpflichtet, auch den Gesamt­preis je Mengeneinheit entlang § 2 Abs. 3 PAngV anzugeben, mithin den Grund­preis. Eine entsprechende Verpflichtung findet sich auch in der Richtlinie 98/6/EG. Der Verstoß gegen diese Richtlinie bedingt zugleich einen Verstoß gegen §§ 3, 5 a UWG. Einer der Ausnahmetatbestände des § 9 PAngV liegt nicht vor.

Die von dem Abgemahnten angebotenen Waren verstoßen auch gegen § 3 UWG i. V. m. § 3 a UWG, da sich der Abgemahnte durch solche Bewerbungen über gesetzliche Vorschriften hinweg­setzt und einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil vor seinen wettbewerbs­gemäß werbenden Mitbewerbern verschafft. Dem angesprochenen Verkehr ist es infolge des fehlenden Grundpreises nicht möglich, Preisvergleiche mit Mitbewerbern anzustellen.

Was können Sie gegen eine Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln  e. V. tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erhalten haben, empfiehlt es sich, die Angebotsseiten Ihres eBay-Auftritts zu überprüfen und den gerügten Verstoß abzustellen.Ob im Einzelfall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, muss sorgfältig abgewogen werden. Gerade im Bereich der Grundpreisangaben können leicht durch Mitarbeiter entsprechende Angaben vergessen werden. Im Falle eines Unterlassungsvertrages müssten Sie auch für Erfüllungsgehilfen einstehen - übliche Vertragsstrafen im Falle einer schuldhaften Wiederholung des zu unterlassenden Verhaltens sind regelmäßig Betrage um die 5.000 €. Es sollten daher auch alternative Verhaltensweisen, z.B. der Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen sich, erwogen werden. Über die Vor- und Nachteile klären wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf.

Häufig sind bei gewerblichen eBay-Anbietern nicht alle Informationspflichten erfüllt, so dass eine Überarbeitung der Rechtstexte erforderlich wird. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung zu den Reaktionsmöglichkeiten in Ihrem Fall. Wir stehen Ihnen dann ggf. für weitere Beratung oder ein Sorglos-Vollschutz-Programm gerne zur Verfügung.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Verein auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen des Verein gegen unwesen in Handel und Gewerbe e.V. Köln.