Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag des HSV

Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag des HSV
21.11.2016176 Mal gelesen
Die Kanzlei von Appen mahnt für die HSV Fußball AG wegen der Verwendung der Wortmarke „HSV“ und der im Wappen enthaltenen Bildmarke der „Raute“ auf eBay Kleinanzeigen ab.

In der uns vorliegenden Abmahnung vertritt die Kanzlei von Appen/Jens die HSV Fußball AG und verfolgt markenrechtliche Verstöße auf dem Internetportal eBay Kleinanzeigen. Sowohl die Wortmarke HSV und die Bildmarke die Raute sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen hier selbstgebaute Tische anzubieten, die auf der Tischplatte das Wappen des Bundesligisten aus Hamburg, die HSV-Raute zeigen. In rechtlicher Hinsicht wird gerügt, das Verhalten des Abgemahnten verstoße gegen §§ 14, !5 MarkenG, da dieser nicht über die für die Verwendung erforderlichen Lizenzen verfüge.  Die Kanzlei von Appen/ Jens macht daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der geforderte Betrag beläuft sich auf insgesamt 1.531,90 EUR.

Sie haben eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten?

Gerade im Markenrecht sind Abmahnungen keine Seltenheit. Sie dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Abmahnung erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Häufig wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert. Dennoch sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Zwar müssen Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen.

Dieser Rechtsrat ist  häufig auch nötig, denn für "Nicht-Juristen" ist die Rechtslage meist nur schwierig einzuschätzen. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu. In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

   

Kontakt:

 

HÄMMERLING · VON LEITNER-SCHARFENBERG Rechtsanwälte in Partnerschaft

   

BERLIN

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

T          030 /206 494 05

F          030 / 206 494 06

E          berlin@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

HAMBURG

Großneumarkt 20

459 Hamburg

T          040 / 533 087 20

F          040 / 533 087 30

M         hamburg@shrecht.de

W         www.shrecht.de

___________________________________

 

Partnerschaftsgesellschaft Sitz Berlin:

PR 908 B AG Berlin-Charlottenburg