Auch eine Abmahnung der BMW AG über die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der BMW AG über die KLAKA Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.
07.09.2016231 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell erneut eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Der hier vorliegenden Abmahnung ist nach den Ausführungen in dem Abmahnschreiben ein Verfahren über eine Grenzbeschlagnahmung beim Zoll vorausgegangen. Aufgrund der entsprechenden Information des Zolls haben sich nunmehr die Rechtsanwälte der BMW AG mit einer Abmahnung an den Betroffenen gewandt. In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die BMW AG ihre weltweit bekannten Fahrzeuge und deren Teile mit dem BMW Logo kennzeichnet. In diesem Zusammenhang wird auf den seit langem bestehenden umfassenden markenrechtlichen Schutz u. a. durch die Unionsbildmarke Nr. 14015143 verwiesen, die u. a. in der Klasse 12 für Kraftfahrzeuge und deren Teile geschützt ist. Sodann wird ausgeführt, dass es sich bei "BMW" nach ständiger Rechtsprechung um eine berühmte Marke i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit c UMV handelt.

Unter Verweis auf die Information des Zolls über eine Grenzbeschlagnahme wird der Vorwurf erhoben, dass Embleme verschiedener Ausführungen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt worden sind, die ohne Genehmigung der BMW AG mit dem BMW Logo versehen seien. Die Verpackung der Embleme sei zudem unzutreffend mit der Angabe "Made in Germany" versehen. Es handle sich insoweit um klare Markenverletzungen.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro sowie Verpflichtungen zum Schadenersatz, zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung, zum Rückruf und zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes von 500.000,00 Euro vor. Des Weiteren wird mit dem Abmahnschreiben zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der in der Überlassung ausgesetzten Waren aufgefordert.


Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der BMW AG sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Fall einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Meinung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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