Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe wegen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung

Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe wegen Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung
06.09.2016250 Mal gelesen
Wegen Verstößen gegen die Energiesparverordnung mahnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) derzeit ab.

Wer oder was ist die Deutsche Umwelthilfe?

Die Deutsche Umwelthilfe ist eine Organisation, die im Bereich der Verbraucherberatung und Umweltschutz in Deutschland tätig ist.

Warum mahnt die Deutsche Umwelthilfe ab?

Im Fokus der derzeitigen Abmahnschreiben der DUH stehen Immobilienmakler. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie Energieausweise verwenden, die gegen die Energiesparverordnung verstoßen. Im  Energieausweis sind unter anderem der wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes, die Art des  Energieausweises und das Baujahr der Immobilie zu vermerken. Insbesondere das Fehlen der Angaben zum wesentlichen Energieträger für die Heizung und das Baujahr des Gebäudes werden von der DUH gerügt. Darin liege Verstoß gegen die Energiesparverordnung.

Welche Forderungen stellt die Deutsche Umwelthilfe in der Abmahnung?

Die Deutsche Umwelthilfe fordert zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die auch eine Vertragsstrafe von 5100 Euro für jede Zuwiderhandlung vorsieht. Daneben macht die DUH Abmahnkosten in Höhe von 200 Euro geltend.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? - Das können sie tun!

Sie haben auch eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe erhalten? Ignorieren sie diese nicht und orientieren sie sich stattdessen an den folgenden Punkten:

  1. Bleiben sie ruhig und handeln sie nicht unüberlegt!
  2. Unterschreiben sie nichts. Das Unterschreiben der vorformulierten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen in jedem Fall zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann auch beim weiteren Vorgehen behilflich sein.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Fall sie rechtlichen Beistand benötigen, dann wenden sie sich an uns von Werdermann und von Rüden. Wir beraten deutschlandweit  und  unsere  Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nehmen sie auch unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Sie können uns Ihr Anliegen ganz einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mitteilen oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.