Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt fehlendes Energieetikett ab

Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt fehlendes Energieetikett ab
11.07.2016231 Mal gelesen
Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt Händler wegen fehlenden Energieetiketten bei Leuchtmitteln ab.

Was ist der Lautere  Wettbewerb e.V. ?

Der Lautere Wettbewerb e.V. ist ein unabhängiger rechtsfähiger Verband, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den lauteren Wettbewerb zu wahren und zu fördern. Die Mitglieder des Vereins sind sowohl natürliche, als auch juristische Personen. Der Verein beobachtet das Wettbewerbsgeschehen und achtet darauf, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr gewahrt werden. Zu den Mitgliedern des Verbandes gehören auch  Gewerbetreibende, die auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs von Beleuchtungskörpern tätig sind.

Was mahnt der Lautere Wettbewerb e.V. ab?

Der Lautere Wettbewerb e.V. wirft insbesondere Onlinehändlern, die Beleuchtungsmittel vertreiben vor, dass sie kein Energieetikett auf Leuchtmitteln angebracht haben und dadurch den stationären Handel mit Leuchtmitteln gefährdet haben. Das stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.

Was fordert der Lautere Wettbewerb e.V. von den Abgemahnten?

Der Verein fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf den gerügten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bei und enthält neben der Unterlassungserklärung auch die Regelung einer Vertragsstrafe. Außerdem soll der Adressat des Schreibens die Abmahnkosten in Höhe von 185 Euro zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Wenn auch sie eine Abmahnung des Lauteren Wettbewerb e.V. erhalten haben, dann empfiehlt es sich wie folgt vorzugehen:

  1. Lesen sie das Schreiben gründlich und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie zunächst nichts! Denn das Unterschreiben der mitgeschickten Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Es sollte allenfalls eine Unterlassungserklärung in modifizierter Form abgegeben werden.
  3. Suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf und lassen sie das Schreiben professionell überprüfen, um festzustellen ob die Abmahnung zu Recht erging oder nicht.
 

Falls sie rechtlichen Beistand benötigen, dann können sie sich gerne auch an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Unsere Anwälte beraten sie gerne und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie dafür auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.