LG Berlin: Affiliate-Vergütung für Schulbücher durch Amazon für Schulförderverein rechtswidrig

LG Berlin: Affiliate-Vergütung für Schulbücher durch Amazon für Schulförderverein rechtswidrig
25.05.2016268 Mal gelesen
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 07.07.2014, Az.: 101 O 55/13 entschieden, dass ein Versandunternehmen sich wettbewerbswidrig verhält, wenn es im Rahmen eines sog. Affiliate-Systems seinem Vertriebspartner Vergünstigungen einräumt, welche gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon gewährte einem Berliner Schulförderverein für jedes über Amazon bestellte Schulbuch eine entsprechende Vergütung. Der Schulförderverein teilte dies, verbunden mit der Aufforderung künftige Schulbücher über Amazon zu beziehen, seinen Mitgliedern mit. Hiergegen klagte der Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V. und nahm Amazon auf Unterlassung in Anspruch. Die Richter am LG Berlin gaben der Unterlassungsklage statt.

Durch die vereinbarten Provisionszahlungen an den Förderverein habe Amazon gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) verstoßen. Zwar würden die Käufer der Schulbücher den gesetzlich festgeschriebenen Preis bezahlen- die Provision wird nur an den Schulförderverein ausgezahlt. Allerdings sei dem Schutzzweck des § 1 BuchPrG zu entnehmen, dass auch derartige Dreier-Konstellationen verboten sein sollen, da Amazon durch das Provisionsmodell zumindest mittelbar eine Wettbewerbssituation zwischen den Buchhändlern auf dem Online-Markt schaffe. § 1 BuchPrG wolle aber einen freien Wettbewerb zwischen Buchhändlern verhindern, um auf diese Art ihre Vielfalt und das Kulturgut Buch an sich zu schützen.

Daneben bejahte das Gericht einen Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG. Die Provisionszahlungen an den Förderverein seien geeignet, Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, hier der Schüler und Eltern auszuüben. Es liege eine unangemessene unsachliche Beeinflussung aufgrund sozialen Drucks vor, da keine Provisionszahlungen an den Schulverein fließen, wenn einzelne Eltern/Schüler sich entschließen, ihre Schulbücher nicht über Amazon zu beziehen. Um den Eindruck mangelnder Solidarität mit der Schulgemeinschaft zu vermeiden, bestehe die Gefahr, dass Eltern/Schüler sich genötigt sehen, ihre Schulbücher immer bei Amazon zu erwerben.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

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Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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