Abmahnung wegen falscher Angabe des Gerichtsstands in den AGB

Abmahnung wegen falscher Angabe des Gerichtsstands in den AGB
29.04.2016186 Mal gelesen
Was ist zu beachten?

Derzeit liegt mir eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, weil mein Mandant in den AGB einen falschen Gerichtsstand angegeben hat. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Kurzüberblick zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Eine Abmahnung stellt - allgemein formuliert - eine Möglichkeit dar, durch eine formale Aufforderung einer Person an eine andere Person diese zukünftig zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens anzuhalten. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Sinn und Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung hat die Geltendmachung verschiedener Ansprüche zur Folge.

Hauptsächlich geht es um die Unterlassungsansprüche aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Ein Unterlassungsanspruch führt dazu, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

In erster Linie geht es dabei um den Kostenerstattungsanspruch. Das bedeutet, dass die angefallenen Kosten dem Abmahner zu ersetzen sind. Daneben gibt es  Ansprüche auf Auskunft, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung.

Zum Unterlassungsanspruch

Wichtigster Bestandteil jeder Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Das gilt sowohl aus rechtlichen wie auch aus finanziellen Gründen. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Für Unternehmer ist daher nicht nur eine schnelle Reaktion, sondern vor allem auch die Auswirkung des Handelns für die Zukunft von entscheidender Bedeutung.

Der Erstattungsanspruch in einer Abmahnung ist insofern eher Nebenanspruch. Das gilt auch, wenn hieraus auf den ersten Blick hohe Kosten folgen mögen.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Je nachdem ob eine Abmahnung berechtigt ist oder nicht, unterscheidet sich das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich stehen nach Erhalt einer Abmahnung verschiedene Wege offen, die über die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis hin zur Inkaufnahme eines Klageverfahrens gehen. Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben. Erfahrungsgemäß kann erst nach einer umfassenden Würdigung von Sach- und Rechtslage angemessen reagiert werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Ist eine Frist abgelaufen, so kann das Verfahren vor Gericht hohe Kosten auslösen.

Was Sie tun können

Nach Erhalt der Abmahnung gilt es, dass Sie einige Verhaltensregeln kennen und befolgen.

  •     Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, ohne den Sachverhalt geprüft zu haben
  •     Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung ab - möglicherweise verpflichten Sie sich unnötig ein Leben lang
  •     Vertrauen Sie nicht auf Ratschläge, in denen Ihnen geraten wird, die Abmahnung weg zu werfen
  •     Notieren Sie die Fristen aus der Abmahnung
  •     Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt und lassen sich beraten


 Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so helfe ich Ihnen gern.