3 Schritte zum effizienten und rechtssicheren Markenschutz - Markenanmeldung und was Sie beachten müssen

3 Schritte zum effizienten und rechtssicheren Markenschutz - Markenanmeldung und was Sie beachten müssen
27.04.2016128 Mal gelesen
Marken begegnen uns im Alltag bei jeder Gelegenheit. Firmen verwenden einprägsame und unterscheidungskräftige Logos, Farben und Namen als erinnerbare Identifikationsmittel, um ihre Zielgruppen zu erreichen und sich und ihre Produkte von der Konkurrenz abzugrenzen. Ziel ist es, Vertrauen beim Kunde

Es ist empfehlenswert, eine Marke frühzeitig durch Eintragung ins Markenregister schützen zu lassen, um Produktnachahmungen und Plagiaten vorzubeugen.

Doch wie erreicht man den effizientesten Schutz seiner Marke?

Um den bestmöglichen Markenschutz zu erreichen, d.h. auf der einen Seite die eigene Marke und deren Unterscheidungskraft durch verwechslungsfähige Marken und Kennzeichen vor Verwässerung zu schützen, auf der anderen Seite zu verhindern, mit der eigenen Marke Rechte Dritter zu verletzen, sind die folgenden 3 Punkte essentiell und unabdingbar.

Markenrecherche

Zunächst sollte man prüfen, dass es die Marke und den Namen, den man schützen lassen möchte, nicht bereits in identischer oder ähnlicher Form gibt. Die sogenannte Markenrecherche ist ein Punkt, den viele unterschätzen und auf dem Weg zur Markenanmeldung überspringen. Gerade geschäftlich unerfahrene Existenzgründer und Startups beschäftigen sich zwar im Vorfeld einer Markenanmeldung umfangreich mit dem Werbewert und der Ausgestaltung von Unternehmenskennzeichen, Logos und Namen, unter welchen sie Waren und Dienstleistungen anbieten wollen. Auch über die Markenform (Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke etc.) macht man sich Gedanken. Den viel wichtigeren Punkt, nämlich die Markenrecherche, beachten viele Unternehmen jedoch nicht, indem sie die gewünschte Marke einfach zur Anmeldung bringen, ohne sich weitergehende Gedanken darüber gemacht zu haben, ob die angemeldete Marke ältere Marken-und Kennzeichenrechte Dritter verletzen könnte.

Genau hier setzt die Markenrecherche an. Im Rahmen der Markenrecherche wird geprüft, ob es prioritätsältere Marken und Unternehmenskennzeichen (geschäftliche Bezeichnungen) gibt, mit denen die einzutragende Marke kollidiert, da eine so genannte Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüber stehenden Marken und Kennzeichen besteht. Bei der Frage der Verwechslungsgefahr wird u.a. auf die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen, für welche die sich gegenüber stehenden Kennzeichen Schutz genießen sollen, abgestellt. Weitere Beurteilungskriterien für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr sind die Ähnlichkeit der Marken und Kennzeichen (z.B. visuell und klanglich) sowie deren Kennzeichnungskraft. Eine Markenrecherche minimiert die Gefahr, dass aufgrund einer bestehenden Verwechslungsgefahr zu älteren Marken und Kennzeichen, Rechte Dritter verletzt werden und verhindert, dass kostenintensive Unterlassungs- und Löschungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Markenverletzungsverfahren und deren Folgen können für Unternehmen existenzbedrohend sein, zum einen, weil die Streitwerte enorm hoch sind und zum anderen Unterlassungsansprüche dazu führen können, dass hohe Investitionen in die Marke und die damit verbundene Werbung umsonst waren und die Marke nicht mehr genutzt werden kann. Daher ist es ratsam, vor Anmeldung einer Marke eine umfangreiche Markenrecherche durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu veranlassen.

Markenanmeldung

Nach Wahl und Konzeption einer passenden Marke und Markenform sowie anschließender Markenrecherche kann die geplante Marke durch entsprechende Eintragung sowohl als deutsche Marke auf nationaler Ebene beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder als international registrierte Marke (IR- Marke) auf internationaler Ebene geschützt werden. Welche Form der Eintragung vom Anmelder gewählt wird, ist abhängig davon, welche wirtschaftlichen Interessen dieser verfolgt und wie groß der Aktionsradius ist. So kann für ein Unternehmen, welches überwiegend in Deutschland tätig ist, die Eintragung einer deutschen Marke vorteilhaft sein. Eine Gemeinschaftsmarke bietet zwar Schutz in der gesamten EU, ist jedoch kostenintensiver und möglicherweise eher angreifbar. Möchte das Unternehmen später expandieren, kann es auf der Basis einer deutschen Marke im Wege einer internationalen Registrierung Schutz in weiteren Ländern erlangen.

Bei der Markenanmeldung ist zu beachten, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sehr genau erstellt wird und die Waren- und Dienstleistungsklassen, für welche die Marke Schutz genießen soll, gezielt ausgewählt werden. Eine nachträgliche Erweiterung des Markenschutzes auf weitere Waren- und Dienstleistungsklassen ist nicht möglich, sodass an dieser Stelle sorgfältiges Handeln gefragt ist. Zu beachten ist des Weiteren, dass nicht alle Zeichen eintragungsfähig sind. Beispielsweise sind rein beschreibende Kennzeichen nicht eintragungsfähig. Hier spricht man von einem absoluten Schutzhindernis/Eintragungshindernis.

Markenüberwachung

Zu beachten ist, dass es mit der Eintragung der begehrten Marke noch nicht getan ist. Effizienter Markenschutz ist durch eine Markenanmeldung in das Markenregister noch nicht gegeben. Vielmehr bedarf es einer dauerhaften Markenüberwachung der in Frage kommenden Register und Verzeichnisse dahingehend, ob Marken und Unternehmenskennzeichen eingetragen werden, welche Ihre Markenrechte verletzen. Eine fortlaufende Recherche nach prioritätsjüngeren Marken und sonstigen Kennzeichen, welche Ihre Markenrechte tangieren, verhindert die Verwässerung Ihrer Marke und trägt maßgeblich zur Aufrechterhaltung ihrer Einzigartigkeit bei. Denn je mehr ähnliche Marken registriert werden, desto größer ist die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft Ihrer Marke - darin besteht ihr eigentlicher Zweck - abhandenkommt. Da das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor Eintragung einer Marke ausschließlich prüft, ob absolute Schutzhindernisse wie das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Eintragung entgegenstehen, nicht jedoch, ob bereits identische oder ähnliche Marken, zu denen Verwechslungsgefahr bestehen könnte, existieren, kommen zahlreiche Marken zur Eintragung, welche bestehende Marken- und Kennzeichenrechte verletzen.

Unser Service

Möchten Sie sich eine Marke schützen lassen und benötigen hierbei Unterstützung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, dann kontaktieren Sie mich gern. Als Rechtsanwalt der Kanzlei Behm Pudack Becker berate ich unsere Mandanten in allen Fragen des Markenrechts. Ich berate und unterstütze Sie bei der Konzeption ihrer Marke, übernehme die Markenrecherche sowie die Markenanmeldung und Markenüberwachung für Sie und Ihr Unternehmen.