Zu Beginn des Abmahnschreibens stellt die Kanzlei bocklegal zunächst klar, dass ihre Mandantin, die Swatch Group Services AG, für die Uhrenmodellen "ck glow" unter der Kennzeichnung DM/063188 und "ck mirror" unter der Kennzeichnung DM/074443 Geschmacksmuster hat eintragen lassen.
Der Vorwurf
Auf der Internethandelsplattform eBay sei die Abgemahnte als Verkäuferin von Armbanduhren aufgetreten, die den beiden Modellen "ck glow" und "ck mirror" gleichen, tatsächlich jedoch Imitationen der Originale darstellten. Beiden Modelle gleichen dem Original der Swatch Group AG in seinen Ausführungsformen und verletzen so das geschützte Geschmacksmuster.
Auch wettbewerbsrechtlich liege ein Verstoß vor, denn die Nachahmungen seien aufgrund ihres Designs geeignet, auf die Herkunft der Swatch Group AG hinzudeuten. Da die vom Abgemahnten angebotenen Uhren äußerlich den Modellen " ck glow" und "ck mirror" entsprechen, liege eine Verwechslungsgefahr vor, durch die die Verkäuferin den guten Ruf der Swatch Group AG ausnutze und dem Käufer suggeriere, ein Original-Produkt besonders günstig erwerben zu können. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG dar.
Forderung: Auskunft, Unterlassung, Aufwendungs- sowie Schadensersatz
Die Kanzlei bocklegal leitet sowohl aus den wettbewerbs-, als auch den designrechtlichen Verstößen, Ansprüche auf Unterlassung, Schadens- und Aufwendungsersatz ab. Überdies wird die Abgemahnte aufgefordert über den Umfang ihrer Verstöße Auskunft zu erteilen, damit der Schadensersatz beziffert werden kann.
Im Anhang der Abmahnung befindet sich die Rechnung für die Beauftragung der Kanzlei bocklegal in einer Höhe von 2.595,88 EUR, die auf Grundlage eines Streitwertes von 140.000,00 EUR berechnet wurden. Zudem liegt eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte ausgefüllt zurückschicken soll.
Design- oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten- Was können Sie tun?
Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.
In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.
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