Markenrecht: Abmahnung Preu Bohlig wegen Nutzung von "MO" für Schuhe

Wettbewerbs- und Markenrecht
12.04.2016178 Mal gelesen
Bekanntermaßen mahnt die Kanzlei Preu Bohlig im Auftrag der MO Streetwear GmbH Verletzungen der für Bekleidung und Schuhe geschützten Wortmarke "MO" ab. Nun hat es auch eine eBay-Verkäuferin erwischt, die auf eBay NIKE Turnschuhe unter der Bezeichnung "NIKE AIR COURT MO V" anbot.

Was wird in der Markenabmahnung von MO Streetwear gefordert?

Eine eBay-Verkäuferin hatte auf eBay NIKE Turnschuhe unter der (originalen NIKE) Artikelbezeichnung "NIKE AIR COURT MO V" angeboten. Durch die Verwendung des Zeichens "MO" in der Artikelbezeichnung sieht die MO Streetwear GmbH ihre Rechte an der für Schuhe beim DPMA eingetragenen Wortmarke "MO" verletzt. In der Markenabmahnung der Kanzlei Preu Bohlig wurde die eBay-Verkäuferin aufgefordert,

. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
. Auskunft zu erteilen,
. ihre Schadensersatzpflicht anzuerkennen und
. Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 EUR (Gegenstandswert 50.000 EUR) zu zahlen.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kanzlei Preu Bohlig im Auftrag der MO Streetwear GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sie beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Eilantrag der MO Streetwear GmbH (wie auch im Fall der von uns vertretenen eBay-Verkäuferin der Fall) statt, müssen Sie - neben den Kosten der Abmahnung - auch noch die Kosten des Eilverfahrens tragen. Diese Kosten können sich insgesamt auf mehrere Tausend EUR beziffern.

Sie können zwar gegen die Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens jetzt einen Anwalt beauftragen.

Wie sollten Sie auf die Markenabmahnung von Preu Bohlig & Partner reagieren?

Um die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte daher umgehend nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollten Sie einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie die Erfolgsaussichten der Zurückweisung der Abmahnung in Ihrem Fall aussehen.

. Problematisch für Abgemahnte ist insbesondere einzuschätzen, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt. So nutzen nicht alle Markeninhaber Ihre Marke tatsächlich bzw. nicht in der eingetragenen Form. In diesem Fall könnte der Abmahnung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.

. Zudem ist zu prüfen, ob Sie das Zeichen "MO" überhaupt markenmäßig verwendet haben. Denn nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist verboten, sondern nur eine "markenmäßige Nutzung". Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist mitunter schwer einzuschätzen.

. Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, ist zu prüfen, ob der Abgemahnte für diese auch haftet. So haften z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter und Logistikunternehmen wegen Markenrechtsverletzungen erst ab dem Zeitpunkt, wo sie sichere Kenntnis davon erhalten, dass es sich um rechtsverletzende Ware (z.B. Markenfälschungen) handelt.

. Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei Preu Bohlig geforderten Abmahnkosten überhöht sind. Zwar werden in Markenstreitigkeiten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, aber am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an. Nach unserer Erfahrung sind die Abmahnkosten in Einzelfällen durchaus überhöht.

. Wird von der Kanzlei Preu Bohlig die Zustimmung zur Vernichtung von beschlagnahmten Produkten durch den Zoll gefordert, ist schließlich darauf zu achten, dass man nicht unbewusst Kosten der Vernichtung übernimmt.

Nach einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt können Sie in Ruhe entscheiden, ob bzw. insoweit Sie den Forderungen von Preu Bohlig & Partner nachkommen wollen oder ob Sie einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Zurückweisung der Abmahnung beauftragen wollen.

Was können wir bei einer Abmahnung der MO Streetwear tun?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Verletzungen der Rechte an der Marke "MO" von der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Erstberatung am Telefon (030/22505090) zur Verfügung. In dem Telefonat erläutere ich Ihnen kurz die Rechtslage und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und die dabei entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns mit weiteren Schritten gegenüber der MO Streetwear GmbH beauftragen wollen.

Sie können uns auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden (d.himburg@ra-himburg-berlin.de). Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Wir vereinbaren faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Kanzlei Preu Bohlig abgegolten ist. Insofern können Sie das durch unsere Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar einschätzen.