Auch eine Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH erhalten? Ich berate Sie.
22.02.2016254 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Patent-und Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner PartG mbB für die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ein Unternehmen des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ist und als Lizenznehmerin des VDE Verbandes beauftragt ist, die Einhaltung der dem VDE Verband zustehenden Markenrechte an den Prüfzeichen des Verbandes zu sichern. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das VDE - Zeichen unter der Registernummer 011781689 als Gemeinschaftsmarke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen geschützt ist. Sodann wird unter Hinweis auf konkrete von dem Abmahner angebotene Produkte der Vorwurf erhoben, dass die entsprechenden Produkte das VDE-Zeichen tragen, ohne dass eine gültige VDE-Zertifizierung besteht. Dies wird als markenrechtswidrig und wettbewerbswidrig gerügt.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges vor. Des Weiteren sieht die Erklärung Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz, zur Vernichtung und zur Kostenerstattung vor. Die Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 180.000,00 Euro mit einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikation berechnet, was Kosten in Höhe von 2.912,00 Euro entspricht.


Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig
    die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Gerne höre ich von Ihnen.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.


Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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