Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin im Auftrag der Firma bikePark wegen eines Verstoßes auf eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Göktekin im Auftrag der Firma bikePark wegen eines Verstoßes auf eBay
01.02.2016153 Mal gelesen
Rechtsanwalt Göktekin mahnt im Auftrag von bikePark wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform eBay ab. Der Abgemahnten trete entgegen seiner Angabe als gewerblicher Verkäufer auf und verletze so seine Impressumspflicht nach § 5 Abs. 1 TMG.

Zu Beginn der Abmahnung stellt Rechtsanwalt Göktekin zunächst klar, dass sich die Firma bikePark als Verkäufer von Fahrrädern und Zubehör stationär in einem Laden sowie online auf der Seite www.bikeparkberlin.de mit dem Abgemahnten, der ebenfalls Fahrradzubehör über das Portal eBay verkauft, in einem Wettbewerbsverhältnis befindet. Diese Feststellung findet sich in fast allen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, da sie logischerweise die Grundvoraussetzung für ein rechtliches Vorgehen im gegen Konkurrenten im Wettbewerbsrecht darstellt.

In seinem Schreiben rügt Anwalt Göktekin, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay als privater Nutzer angemeldet sei, obwohl er als gewerblicher Nutzer eingestuft werden müsse. Dies begründe sich damit, dass der Abgemahnte in seinem Verkaufsverlauf über 200 Artikel auf dem Portal veräußert habe. Dies übersteige den Rahmen des haushaltstypischen Verkaufs. Der Abgemahnte sei daher als Unternehmer einzustufen.

Rechtsanwalt Göktekin beanstandet im Folgenden die Nichterfüllung einer, sich aus der Unternehmereigenschaft ergebenden, Pflicht. Der Abgemahnte dazu verpflichtet, gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) ein Impressum anzulegen. Im gerügten Verhalten sieht Rechtsanwalt Göktekin deshalb einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gemäß § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG.

Gemäß §9 UWG stehe der Firma bikePark deshalb eine Schadensersatzanspruch zu sowie ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beauftragung rechtlicher Hilfe, die Rechtsanwalt Göktekin auf 612,80 EUR beziffert. Über dies ist der Abmahnung eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung beigefügt, die die Abgemahnte innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll.

Haben auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Grundsätzlich gilt:

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst aber reagieren Sie nicht panisch.
  2. Suchen Sie Rechtsrat, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder den geforderten Schadensersatz bezahlen.
  3. Beachten Sie die Frist.

Gerade im Hinblick auf den 2. Punkt, der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Denn: Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen für den Abmahner positiv formuliert und bergen erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstgesprächs können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte gemeinsam planen.

 

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