Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 18.01.2016

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 18.01.2016
27.01.2016161 Mal gelesen
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ist Gegenstand eines aktuell in unserer Kanzlei vorliegenden Mandates.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, innerhalb von Angeboten auf der Internetauktionsplattform eBay die folgenden wettbewerbsrechtlichen Verstöße begangen zu haben:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Fehlende Erklärung über das Speichern des Vertragstextes

- Irreführende Angaben zur Versendung der Ware

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung einer "abmahnbezogenen Kostenpauschale" in Höhe von 232,05 € verlangt.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, was mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Unabhängig, ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden.

Auch die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, welche durch die Gegenseite vorformuliert wurde, sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis beinhalten. Teilweise werden im Internet auch standardisierte modifizierte Unterlassungserklärungen zum Download angeboten, die jedoch keinesfalls auf Ihren Einzelfall hin angepasst sind. Vor der selbständigen Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung muss gewarnt werden! Diese könnte sowohl zu weitreichend gefasst sein und Sie daher unangemessen benachteiligen, oder aber auch zu eng formuliert sein, sodass der Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht in Gänze erfüllt wird. Daher stünden der Gegenseite sodann u. U. ebenfalls gerichtliche Schritte offen.

Unser Rat:

Nehmen Sie anwaltliche Beratung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch! Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz bestens mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und können bereits auf eine Vielzahl von Mandaten zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zurückblicken.

Sind Sie ebenfalls als Verkäufer bei eBay oder anderswo im Internet tätig?

Gerne erstellen wir Ihnen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Shop. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

 
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhigWir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

  • Ihr Vorteil:
  •  
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de