Sind Sie von den Rechtsänderungen betroffen?
Die aktuellen Rechtsänderungen ergeben sich aus der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten). Diese Verordnung erfasst Online-Kaufverträge und Online-Dienstleistungsverträge. Gemeint sind hiermit Kaufverträge und Dienstleistungsverträge, bei denen die Waren und Dienstleistungen über eine Webseite oder auf anderem elektronischen Wege angeboten worden sind und der Verbraucher diese Waren oder Dienstleistungen auf dieser Webseite oder auf anderem elektronischen Wege bestellt hat. Die Vorgaben gelten damit nicht nur für Online-Händler, die über eigene Internetauftritte oder Auftritte auf Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon Waren verkaufen, sondern auch für Unternehmer, die Verträge über ihre Dienstleistungen über das Internet schließen.
Nicht betroffen sind von den Rechtsänderungen Unternehmer, die Online-Kaufverträge und Online-Dienstleistungsverträge ausschließlich mit anderen Unternehmern schließen (B2B) oder die ihre Internetseite lediglich zur Bewerbung ihrer Waren oder Dienstleistungen nutzen, ohne dass über die Internetseite oder auf anderem elektronischen Wege ein Vertrag geschlossen wird.
Das müssen Sie als Anbieter von Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen tun:
Wenn Sie von den aktuellen Rechtsänderungen betroffen sind, müssen Sie zum einen auf Ihrer Webseite einen Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform ("OS-Plattform") einstellen. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. Zum anderen müssen Sie Ihre Email-Adresse angeben. Diese Informationen müssen möglichst gebündelt veröffentlicht werden.
So lautet der Link auf die OS-Plattform:
Der Link auf die OS-Plattform lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Erreichbar ist die OS-Plattform über diesen Link derzeit allerdings noch nicht. Trotz einer Vorlaufzeit von mehr als zwei Jahren findet sich auf der erreichbaren Internetseite lediglich der Hinweis:
"Thank you for visiting this site.
Please note that it will be operational as of 15 February 2016."
Neue Infopflicht - Neues Abmahnthema?
Wie immer bei Rechtsänderungen, die mit neuen Informationspflichten verbunden sind, wird auch im Zusammenhang mit den aktuellen Rechtsänderungen vor Abmahnungen gewarnt. Es ist zwar fraglich, ob wegen fehlender Verlinkungen auf die noch nicht erreichbare OS-Plattform tatsächlich wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die OS-Plattform erreichbar sein wird, sollten die erforderlichen Änderungen in Ihren Internetauftritten jedoch erfolgt sein, wenn Sie eine Abmahnung vermeiden möchten.
Mandanten der Kanzlei, die den Update-Service beziehen, werden selbstverständlich konkret informiert.
Ein Ausblick: Was auf Sie als Unternehmer zukünftig zukommt
Auch wenn die Online-Streitbelegungs-Plattform der EU derzeit noch nicht funktioniert, sollten Sie sich als Unternehmer schon jetzt mit den geplanten Verfahren der alternativen Streitbeilegung und insbesondere der Online-Streitbeilegung vertraut machen:
http://www.internetrecht-rostock.de/link-os-plattform-online-streitbeilegung.htm
Informationen zum derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei in dem Beitrag "Streitbeilegung/Schlichtung für Internethändler kommt: Verfahren z. T. teurer als die Ware, um die es geht":
www.internetrecht-rostock.de/online-streitbeilegung-internethandel.htm
Informationen, wie die Online-Streitbeilegungs-Plattform konkret funktionieren soll, finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei in dem Beitrag "Wie funktioniert eigentlich die OS-Plattform der EU?":
www.internetrecht-rostock.de/wie-funktioniert-os-plattform.htm
Für eine Beratung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Zu mir und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Internetrecht-Rostock.de zusammen mit zwei Kollegen nahezu ausschließlich Online-Händler zu allen Fragen des E-Commerce.
Auf der Internetseite meiner Kanzlei www.internetrecht-rostock.de informiere ich seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berate eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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