Abmahnung d. Lubberger Lehment i.A.d. L´Oreal S.A. wegen einer Verletzung der Markenrechte durch den Verkauf von Parfumfälschungen

04.12.2015 249 Mal gelesen
Die Kanzlei Lubberger Lehment mahnt im Auftrag der L´Oreal S.A. wegen eines markenrechtlichen Verstoßes ab. Die Abgemahnte habe verschiedene Parfumfälschungen auf eBay angeboten und verkauft. Gefordert werden 1.531,90 EUR.

Die Kanzlei rügt im Abmahnschreiben eine markenrechtliche Verletzung der Abgemahnten gegenüber ihrer Mandantin, der L´Oreal S.A. Der Abgemahnten wird vorgeworfen über das Portal eBay Parfumfälschungen angeboten und vertrieben zu haben. Dies habe der Testkauf eines Produkts mit dem Titel "Eau de Parfum- Spray 33ml" ergeben. Bei diesem Produkte handle es sich eindeutig um eine Fälschung, da die entsprechenden Originalprodukte nicht in einer 33 ml Flasche produziert oder vertrieben würden.

Eben dieser Verkauf von Fälschungen unter dem Namen der Marke Giorgio Armani stelle einen Verstoß gegen verschiedene marken- und wettbewerbsrechtliche Normen wie gegen Art. 9 Abs. 1 a) und c) GMV, sowie § 4 Nr. 9 a) und b) UWG dar. Selbst ein strafrechtlicher Verstoß gegen 143 MarkenG komme in Betracht.

Aufgrund dieser Vorwürfe leitet die Kanzlei Lubberger Lehment nun Ansprüche ihrer Mandantin gegenüber der Abgemahnten her. Zunächst soll die Abgemahnte eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden. Darüber hinaus soll sie Auskunft darüber erteilen:

  1. in welchem Umfang die Abgemahnte die Produkte vertrieben hat. Samt der Angaben zum Umsatz und Gewinn anhand von Rechnungen und Lieferungsbelegen
  2. Angaben über den Namen und die Anschrift des Vorlieferanten ebenfalls anhand von Lieferungsbelegen und Rechnungen offenlegen

Auf der Basis dieser Angaben, soll sodann die Höhe des Schadensersatzanspruchs errechnet werden.

Letztlich stellt die Kanzlei Lubberger Lehment auch die Kosten für ihre Beauftragung in Rechnung. Unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 50.000 EUR, errechnet die Kanzlei Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531, 90 EUR.

Ich habe ebenfalls eine markenrechtliche Abmahnung erhalten, was kann ich dagegen tun?

Im Marken- und Wettbewerbsrecht kommt es häufig zu Abmahnungen im Rahmen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Gerade, wenn ein Streitwert wie hier zunächst sehr hoch angesetzt ist, wirken Abmahnungen schnell sehr einschüchternd. Zwar sollten Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung von Abgemahnten.

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

 

Ihr

 

-Lars Hämmerling-

    

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