Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk i. A. von Tobias Finke wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform ebay

Abmahnung der Kanzlei Dr. Schenk i. A. von Tobias Finke wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform ebay
29.09.2015196 Mal gelesen
Die Kanzlei Schenk mahnt im Auftrag von Herrn Finke („Trodel_Tobi“) wegen wettbewerbswidriger Inhalte auf der Internethandelsplattform ebay ab. Hierin werden dem Abgemahnten Verletzungen der Informations- und Widerrufsbelehrungspflichten vorgeworfen.

Aus der vorliegenden Abmahnung geht hervor, dass sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner die Internethandelsplattform ebay zum Verkauf von Spielzeug nutzen. Moniert wird nun, dass zwar beide Nutzer die Plattform zum gewerblichen Vertrieb nutzen, der Abgemahnte jedoch als Privatnutzer auf dem Portal auftritt. Die geschäftsmäßige Nutzung des Profils des Abgemahnten ergebe sich jedoch aus dessen Internetpräsenz, dem Verkauf mehrerer Artikel zur gleichen Zeit sowie dem Gesamteindruck der Kauf-und Verkaufstätigkeit des Profils. Der Abgemahnte sei daher als Unternehmer einzustufen.

 

Die Kanzlei Dr. Schenk rügt aus diesem Grund die Nichterfüllung einiger, sich aus der Unternehmereigenschaft ergebenden Pflichten:

 
  1. Auf dem Profil des Abgemahnten fehle der Hinweis auf das Widerrufsrecht des Käufers, welches ihm nach §§ 312c, 312 g BGB i. V. m. Artikel 246 EG BGB zusteht.
  2. Des Weiteren verstoße der Abgemahnte gegen die sich aus § 312 i, V. m. Art 246c EGBG ergebenen Mitteilungspflichten über die Schritte des Vertragsschlusses, die Speicherung des Vertragstextes sowie die Sprache des Vertragsschlusses.
  3. Letztlich verstoße der Abgemahnte gegen Pflicht zur Anlegung eines Impressums gemäß § 5 TMG.
 

Aus dem gerügten Verhalten leitet die Kanzlei Dr. Schenk einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) ab und macht einen Unterlassungsanspruch gelten.

 

Der Abmahnung fügt die Kanzlei Dr. Schenk eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte in einer bestimmten Frist ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden soll. Zudem stellt die Kanzlei Dr. Schenk die Kosten der anwaltlichen Vertretung dem Abgemahnten mit einem Betrag von 865,00 EUR in Rechnung.


Haben auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

 

Wenn auch Sie eine ähnlich Abmahnung erhalten haben, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Es ist nicht ratsam die Abmahnung schlichtweg zu ignorieren. Lassen Sie zudem die genannte Frist nicht fruchtlos verstreichen. Anderenfalls riskieren Sie eine einstweilige Verfügung, welche für Sie einen zusätzlichen Kostenaufwand verursachen kann.

 

Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie grundsätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dennoch sollten Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch nicht ohne professionelle Hilfe unterschreiben oder voreilig zu zahlen. Die Unterlassungserklärung sollte auf Ihren Einzelfall geändert werden.

 

Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit Abgemahnte wegen Verstöße gegen Marken- und Wettbewerbsrecht.

 

Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Markenrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.

 

Senden Sie uns Ihre Abmahnung per Email oder Fax zu. Wir rufen Sie gerne für unverbindliches Erstgespräch zurück. Dieses Erstgespräch dient auch dazu, Sie hinsichtlich der Kosten im Falle unserer Beauftragung transparent aufzuklären.

 

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.shrecht.de