Notruf Abmahnung: Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung? Was bedeutet das?

Notruf Abmahnung: Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung? Was bedeutet das?
21.06.2015128 Mal gelesen
Wir verzeichnen eine deutliche Zunahme markenrechtlicher Abmahnungen. Worum geht es? Um Markenschutz, Domainschutz, Titelschutz, Namensschutz. Dabei ist das Markenrecht heutzutage von enormer Bedeutung in unserer Wirtschaftsordnung.

Im modernen marktwirtschaftlichen Wettbewerb sollten sich Unternehmen in die  Lage versetzen, ihre Produkte von denen anderer auf den ersten Blick unterscheidbar zu machen (Alleinstellungsmerkmale). Von Bedeutung ist dabei, dass sich über die Marke das Produktimage insgesamt bestimmen und transportieren lässt. Daher schafft Markenrecht Kundenbindung. 

Wo liegen die Probleme und Fragestellungen?

Sind Sie Inhaber einer Marke, einer Domain oder eines sonstigen geschützten Kennzeichens (Firma, Titel) oder verfügen Sie als Lizenznehmer über Nutzungsrechte an solchen Zeichen, müssen Sie es sich nicht gefallen lassen, dass Dritte "Ihre Zeichen" ungefragt für ihre Zwecke und zudem ohne Zahlung einer Vergütung nutzen (z.B. als Keyword bei Google-AdWords, Metatag auf Webseiten, Tippfehler-Domain, Bezeichnung von Apps). Hier kann ich Ihnen mit folgenden Maßnahmen helfen:

  • Abmahnung wegen Verletzung von Marken, Domains und sonstigen Kennzeichen
  • außergerichtliche Aufforderung zur Beseitigung und Unterlassung zukünftiger Verletzungen
  • außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Domainlöschung oder Domainfreigabe
  • außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Zahlungsansprüche (Abmahnkosten, Schadensersatz)
  • gerichtliche Durchsetzung Ihres Unterlassungsanspruchs im Eilverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Zahlungsansprüche im Klageverfahren

Wirft man Ihnen vor, dass Sie z.B. Marken Dritter unberechtigt nutzen (z.B. in der Printwerbung oder als Keyword in der Adwords-Werbung), müssen Sie nicht stets "klein beigeben", da markenrechtliche Abmahnungen durchaus (ganz oder teilweise) zu Unrecht erfolgen bzw. die geforderten Zahlungen oft zu hoch sind. In Abmahnfällen kann ich Ihnen wie folgt helfen:

  • außergerichtliche Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen
  • außergerichtliche Abwehr bzw. Senkung von Abmahnkosten bzw. Schadensersatzforderungen
  • Entwurf auf den konkreten Fall bezogener strafbewehrter Unterlassungserklärungen
  • Hinterlegung von Schutzschriften zur Vermeidung einer Eilverfügung
  • Prüfung der Haltbarkeit einstweiliger Verfügungen wegen Markenverletzung
  • Einlegung von Widerspruch bzw. Kostenwiderspruch bzw. Entwurf einer Abschlusserklärung
  • Vertretung in Klageverfahren auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung (Abmahnkosten, Schadensersatz)

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihren Fall und helfen Ihnen.

Besuchen Sie un unter

http://www.jusdirekt.com/

Bedenken Sie, eine z. B. einer Verteidigung ist um so effektiver, je früher die ansetzt.

Wichtig:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an.
  • Geben Sie keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts.
  • Zahlen Sie nichts.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen in dieser Situation.