Update: Scheinprivate schädigen gewerbliche Fernabsatzhändler mehr als befürchtet

Wettbewerbs- und Markenrecht
20.04.2015367 Mal gelesen
Nach Aussage mehrerer ebay Händler wird aus Angst vor Bewertungsmissbrauch vom Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung abgesehen.

Aktuell liegt uns ein ebay Angebot eines Scheinprivaten vor. Der Händler offeriert neue Waren aus einem einheitlichen Produktsortiment. Dabei nutzt er die Sofortkauf Option von ebay. Laut einer Verkaufsanalyse (tool: BayWotch) ist klar, dass dieser private Händler mehrere tausen Euros Umsatz in den letzten 30 Tagen generiert hat.


Diesen Umsatz wird er wohl kaum versteuern. Die eigene Garage oder das Wohnzimmer nutzt er ohne zusätzliche Kosten. Gehälter muss er nicht zahlen. Keine Abgaben, keine Rechtsanwaltkosten für AGB.


Dieser Händler muss keine Batterien oder Altöl entsorgen, sich nicht bei Landbell o.a. registrieren, keine Gewährleistung befürchten und vor allem keine Retouren bearbeiten.


Updatemandanten von uns bemerkten im Anschluss an unseren Artikel vom 26.02.2015, dass sie eine Abmahnung scheuen würden aus Angst, fortan im Fokus des Abgemahnten zu stehen. Zu oft hätten Händler in solchen Fällen mit steigenden negativen Bewertungen zu kämpfen. Sprich: Es besteht der Verdacht des Missbrauchs des Bewertungssystems, um sich an dem abmahnenden Händler zu rächen.


Wir denken nicht, dass Händler, die seriös und rechtskonform Handel treiben, Angst vor solchen rechtswidrig handelnden Akteuren haben sollten.


Scheinprivate  schädigen die Verbraucher und auch die gewerblichen Händler.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt R. Euskirchen

www.ra-euskirchen.de

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