Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Lydia Teiz

Wettbewerbs- und Markenrecht
16.04.2015708 Mal gelesen
Frau Lydia Teiz, Römerstraße 17, 74706 Osterburken, mahnt einen Mitbewerber auf der Verkaufsplattform eBay wegen verschiedener Verstöße ab. Lydia Teiz unterhält selbst den eBay-Account "leangelida".

Frau Lydia Teiz mahnt folgendes ab:

? angeblich fehlende Angabe des Grundpreises,
? angeblich fehlende Angaben zur Altersverifikation,
? angeblich fehlende Angaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung.

Letztere Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ("EU-Verordnung 1169/2011?) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist am 13. Dezember letzten Jahres in Kraft getreten und von gewerblichen Anbietern zu beachten.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Händen Frau Lydia Teiz sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten gefordert.

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