Abmahnung durch den IDO Interessenverband wegen fehlendem Hinweis auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Abmahnung durch den IDO Interessenverband wegen fehlendem Hinweis auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht
17.03.2015337 Mal gelesen
Unserer Kenntnis nach werden durch den IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. Verstöße wegen des fehlenden Hinweises auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht abgemahnt.

Abmahner: IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.
Wegen: angeblicher Verstöße auf eBay betreffend fehlenden Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrecht, Verstoß gegen Art. 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB
Forderungen: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 195 Euro zzgl. Mehrwertsteuer = 232,05 Euro

Problematisch an den Abmahnungen durch den IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist vor allem, dass Betroffene die geltend gemachten Ansprüche im Regelfall völlig falsch einschätzen. Das liegt vor allem daran, weil der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. neben der Abgabe der - eigentlich rechtlich viel problematischeren - Unterlassungserklärung auch eine Aufwandsentschädigung fordert, die der Erfahrung jedoch "nur" 232,05 Euro brutto beträgt und mithin sehr niedrig ist. Dieser Umstand verleitet viele Betroffene dazu, lediglich die Zahlungsforderung als "Problem" anzusehen und ohne jegliche Prüfung die durch den IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dies stellt sich aus unserer Sicht in den meisten Fällen als grober Fehler dar, da unserer Einschätzung nach bei Bestehen des Unterlassungsanspruchs immer eine abgeänderte Unterlassungserklärung sinnvoller ist. Beispielsweise sehen die vorformulierten Erklärungen des IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. keinerlei Lösungsmöglichkeiten vor, hingegen dies bei einer eigenen Unterlassungserklärung durchaus in rechtlichen Grenzen möglich ist.

Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können. Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
  • Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
  • Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

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