LG Landau: Irreführende Werbung mit "CE-geprüft"

LG Landau: Irreführende Werbung mit "CE-geprüft"
25.02.2015186 Mal gelesen
Das LG Landau hat mit Urteil vom 06.11.2014, Az.: HK O 16/13 entschieden, dass die Werbeaussage „CE-geprüft“ für ein Produkt irreführend nach § 5 UWG und damit wettbewerbswidrig ist.

Durch die Aussage "CE-geprüft" entstehe bei einem Großteil der angesprochenen Verbraucher die irrige Fehlvorstellung, das auf diese Weise beworbene Produkt (hier: Geschirrspüler) sei von einer unabhängigen Stelle mit dem Gütesiegel ausgezeichnet worden. Dieser Eindruck sei aber falsch. Den in Wahrheit handelt es sich bei der bekannten CE-Kennzeichnung "nur" um eine Eigenerklärung des Herstellers des jeweiligen Produkts dahingehend, dass das auf diese Weise beworbene Produkt mit allen aufgrund von europäischen Richtlinien aufgestellten Sicherheitsanforderungen übereinstimmt.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

 

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

 

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E-Mail: info@internetrecht-freising.de