LG Frankfurt a.M.: Impressum mit kostenpflichtiger Mehrwertdienste-Rufnummer ist rechtswidrig

LG Frankfurt a.M.: Impressum mit kostenpflichtiger Mehrwertdienste-Rufnummer ist rechtswidrig
06.02.2015335 Mal gelesen
Das LG Frankfurt a.M. hat sich mit der Rechtswidrigkeit einer kostenpflichtigen Rufnummer in einem Impressum befasst.

Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12 entschieden, dass ein Online-Händler einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß begeht, wenn sich im Impressum auf der firmeneigenen Homepage neben einer E-Mail Adresse lediglich eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Rufnummer (2,99 Euro pro Minute) befindet.

Die Richter am LG Frankfurt nahmen einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 des Telemediengesetz (TMG) an. Danach müssen bestimmte Angaben im Impressum zwingend vorhanden sein. Unter anderem hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass eine möglichst schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme zum Betreiber der Homepage möglich sein muss. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienst-Rufnummer genügt diesen Anforderungen nicht- vielmehr würden Kunden des Online-Händlers auf diese Art und Weise davon abgehalten, telefonisch mit dem Beklagten in Kontakt zu treten. Die Tatsache, dass der Online-Händler im konkreten Fall neben der kostenpflichtigen Telefonnummer noch eine (kostenlose) E-Mail Adresse angegeben hatte, änderte nichts an der Rechtswidrigkeit des Verhaltens. Neben der Angabe einer E-Mail Adresse müsse grundsätzlich eine weitere Kontaktmöglichkeit bestehen, urteilten die Richter.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

Erfahrungsberichte meiner Mandanten finden Sie unter

  • http://www.anwalt.de/matthias-lederer/bewertungen.php

Wie Sie mich erreichen können:

Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

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