Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (Verstoß gegen UWG) durch Kanzlei Schroeder i.A.d. Hoerspielhausen GbR (privater Ebay-Account soll gewerblich sein)

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung (Verstoß gegen UWG) durch Kanzlei Schroeder i.A.d. Hoerspielhausen GbR (privater Ebay-Account soll gewerblich sein)
02.12.2014305 Mal gelesen
Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder im Auftrag der Hoerspielhausen GbR vor. In der Abmahnung wird dem Adressaten, der einen privaten ebay-Account betreibt, vorgeworfen, dass er als gewerblicher Händler einzuordnen sei.

Bei der Hoerspielhausen GbR soll es sich um eine Händlerin auf eBay handeln. Diese soll zu dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Das heißt, dass es sich um eine Mitbewerberin des Abgemahnten handeln soll.

 

In der Abmahnung werden weitere Ausführungen zu Art und Umfang der von dem Abgemahnten bei eBay angebotenen Ware und zu den Bewertungen auf seinem eBay-Account gemacht. Das Auftreten des Abgemahnten als Privatanbieter erfolge, laut Abmahnung der Kanzlei Schroeder, nur zum Schein. Daher liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Auch verstoße der Abgemahnte nach Auffassung des Rechtsanwalts Lutz Schroeder wegen fehlender Anbieterkennzeichnung gegen § 5 TMG (Telemediengesetz). Das heißt, dass kein Impressum angegeben wurde.

 

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 612,80€ (auf einen Streitwert von 7.500,-€) zahlen.  

 

Haben Sie von der Kanzlei Schroeder oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zur Seite. Nach Erhalt einer Abmahnung ist es ratsam, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden, der im Bereich Wettbewerbsrecht Erfahrung hat. Denn gerade auf dem Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht kommt es auf die Details des Einzelfalles an. Hier ist unter anderem anhand des Einzelfalles zu prüfen, ob die Tätigkeit des Abgemahnten bei eBay noch als "privat" oder wie von der Kanzlei behauptet als "gewerblich" einzustufen ist. Auch erstellen wir für Sie eine modifizierte und auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlassungserklärung, die so eng wie möglich und so weit wie nötig formuliert ist. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Abwehr bzw. Reduzierung der geltend gemachten Forderungen.

 

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie eine Klage erhalten haben, in der Ihnen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden. Beachten Sie hierbei, dass im Klageverfahren Fristen laufen, deren Versäumung sich zu Ihrem Nachteil auswirken könnte.

 

In einem kostenlosen Erstgespräch erläutern wir Ihnen Kosten und Risiken der Verteidigung gegen eine Abmahnung.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de