IDO Interessenverband mahnt Online-Händler wegen Wettbewerbsverstößen ab

IDO Interessenverband mahnt Online-Händler wegen Wettbewerbsverstößen ab
23.11.2014245 Mal gelesen
IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online- Unternehmen e.V. ist, wie der Name bereits sagt, ein Interessenverband, dem nach eigenen Angaben des Verbandes mehr als 1700 Mitglieder angehören. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Online-Apotheken, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider usw. Deren Interessen nimmt der Verband wahr. IDO gibt vor, das Ziel des Verbandes sei, für die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs und die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Die mir vorliegende Abmahnung eines Online-Shop-Betreibers erfolgte wegen des Vorwurfs von Wettbewerbsverstößen im Online-Shop meines Mandanten auf eBay. IDO wirft meinem Mandanten zum einen vor, gegen § 2 Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen zu haben, indem er bei eBay den Grundpreis eines Artikels, der in Metern angegeben wurde, nicht in unmittelbarer Nähe des Endpreises ausgewiesen hat.

Darüber hinaus beinhaltet die Abmahnung den Vorwurf, mein Mandant als Online-Shop-Betreiber hätte in seinen Angeboten auf eBay nicht die erforderlichen Informationspflichten gemäß Art. 246c Nr. 2 EGBGB bereit gehalten, da er nach dieser Vorschrift dazu verpflichtet gewesen wäre den Kunden darüber zu unterrichten, "ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist".

Beide Verstöße seien für sich genommen wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen.

Was wird gefordert?

IDO macht in seiner Abmahnung zum einen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche sowie Zahlungsansprüche (Aufwendungsersatzansprüche) geltend, welche der Höhe nach nicht nachvollziehbar sind.

Wie ist auf die Abmahnung zu reagieren?

Sie sollten zunächst Ruhe bewahren und trotz der kurz bemessenen Frist keinen direkten Kontakt mit dem IDO-Interessenverband aufnehmen, da alles was Sie sagen, in einem möglichen Prozess gegen Sie verwendet werden kann. Keinesfalls sollten Sie jedoch die Abmahnung ignorieren, da dies dazu führen kann, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren sowie ein Klageverfahren gegen Sie eingeleitet wird, was wiederum mit hohen Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) verbunden ist. Keinesfalls sollte Sie jedoch ungeprüft die von den Abmahnern beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterzeichnen, da diese meist zu weit gefasst ist, sodass eine Unterzeichnung derselben weitreichende Folgen, insbesondere hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann. Auch Zahlungsansprüche sollten Sie nicht erfüllen, ohne diese durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. In vielen Fällen sind die angesetzten Streitwerte viel zu hoch. Lassen Sie mir die Abmahnung innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist zukommen. Ich erteile Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

So helfe ich Ihnen bei einer Abmahnung von IDO

Ich überprüfe die wettbewerbsrechtliche Abmahnung auf ihre Richtigkeit und teile Ihnen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen diese mit. Sollten die erhobenen Vorwürfe berechtigt sein, erarbeite ich für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung, welche so weit wie nötig und zugleich so eng wie möglich gefasst ist, um Nachteile für Sie zu vermeiden. Hinsichtlich der geltend gemachten Zahlungsansprüche strebe ich einen Vergleich zur Reduzierung der Kosten an. In vielen Fällen konnte ich erhebliche Reduzierungen der Zahlungsforderungen für meine Mandanten erreichen.

Sollte die Abmahnung teilweise oder gar gänzlich unberechtigt erfolgt sein, wehre ich die Ansprüche für Sie ab und erläutere Ihnen ausführlich die weitere Verteidigungsstrategie.

Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben und anwaltliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie mich gern entweder über das Kontaktformular oder per Telefon. Der Erstkontakt erfolgt kostenlos und unverbindlich