OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung begründet eigenes Schuldverhältnis

OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung begründet eigenes Schuldverhältnis
15.07.2014304 Mal gelesen
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 29. April 2014, Az. 6 U 10/13, entschieden, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung eines eigenen Schuldverhältnisses zur Folge hat - mit weitreichenden Folgen.

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 29. April 2014, Az. 6 U 10/13, entschieden, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung eines eigenen Schuldverhältnisses zur Folge hat und ein Anspruch aus einem Unterlassungsvertrag grundsätzlich unabhängig davon besteht, ob die ursprüngliche Verpflichtung, zu deren Unterlassung sich der Schuldner bereit erklärt hat, rechtswidrig war oder nicht.

In dem konkreten Fall war ein Unternehmer wegen der Verwendung einer AGB-Klausel abgemahnt worden und hatte eine eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. In dieser verpflichtete sich das Unternehmen, eine bestimmte AGB-Klausel zukünftig nicht mehr zu verwenden. Nach Abgabe der Erklärung handelte das Unternehmen dieser Unterlassungserklärung zuwider und verwendete die AGB-Klausel erneut, woraufhin die spätere Klägerin die Vertragsstrafe geltend machte.

Mit Erfolg, wie das OLG Brandenburg entschied. Das Gericht wies dabei den Einwand des beklagten Unternehmens, die abgemahnte AGB-Klausel haben keinen Rechtsverstoß dargestellt und die Abmahnung sei deswegen unberechtigt gewesen, zurück. Denn die Klägerin stütze ihren Zahlungsanspruch allein auf die abgegebene Unterlassungserklärung. Aufgrund dieses Unterlassungsvertrages komme es auf die frühere Rechtswirksamkeit der Abmahnung gar nicht an.

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