Beispielsweise versenden die Obladen Gaessler Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag des Herrn Segel Reit solche wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Abmahnungen.
Der Adressat der Abmahnung soll als Mitbewerber des Herrn Reit auf Ebay Kfz-Lampen ohne die erforderliche Kennzeichnung nach dem ElektroG angeboten haben. Auch fehle den Lampen das erforderliche ECE-Prüfzeichen. Dies stelle nach Ansicht der Obladen Gaessler Rechtsanwälte einen Wettbewerbsverstoß dar. Zur Feststellung des Verstoßes sei auch ein Testkauf durchgeführt worden.
Auch liege ein markenrechtlicher Verstoß vor, da der Adressat der Abmahnung auf den angebotenen Lampen unerlaubt die Wortmarke "Canbus" angebracht haben soll. Die Obladen Gaessler Rechtsanwälte führen hierzu aus, dass die angebotenen Waren dabei gerade nicht von der Marke "Canbus" stammen sollen.
Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft darüber, von wem die Lampen erworben wurden. Die Frist hierfür beträgt nur wenige Tage.
Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen auf den Gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Marken- und Wettbewerbsrecht) spezialisierten Rechtsanwalt. Um Nachteile zu vermeiden sollte zunächst von einem fachkundigen Anwalt geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist. Dieser kann eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.
Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses unverbindliches Erstgespräch an. Wir vertreten Sie bundesweit.
Ihr
Lars Hämmerling
-Rechtsanwalt-
Weitere Informationen erhalten Sie unter: