Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts - bald US.Rechtsverhältnisse?

Wettbewerbs- und Markenrecht
24.04.2008946 Mal gelesen

EU-Kommission veröffentlicht Weißbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts


Am 3. April 2008 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch sowie ein Arbeitspapier über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts veröffentlicht. Das Weißbuch hat zum Ziel, Opfern von Verstößen gegen EG-Wettbewerbsrechts Zugang zu wirksamen Rechtsschutzinstrumenten zu sichern, damit sie volle Entschädigung erhalten. In ihrem dem Weißbuch vorangegangenen Grünbuch hatte die Kommission 2005 festgestellt, dass in den meisten Mitgliedstaaten die traditionellen Regeln und Verfahren im Bereich der zivilrechtlichen Haftung für wettbewerbsrechtliche Schadenersatzklagen offensichtlich unangemessen sind. Im Hinblick auf den kollektiven Rechtschutz sollen vor allem Verbraucher und KMU, die lediglich geringwertige Forderungen haben, einen besseren Zugang zu den Gerichten erhalten. Für den Wettbewerbsbereich empfiehlt die Kommission daher zum einen, die so genannten Verbandsklagen, die beispielsweise von Verbraucherverbänden erhoben werden. Zum anderen schlägt sie sogenannte Opt-in-Gruppenklagen vor, zu denen sich einzelne Opfer zusammenschließen, um ihre jeweiligen Schadenersatzansprüche in einer einzigen Klage zusammenzufassen. Diese Vorschläge zu Schadenersatzklagen im Bereich des Wettbewerbsrechts sind Teil der umfassenderen Initiative der Kommission zur Stärkung kollektiver Rechtsschutzinstrumente in der EU..

Inhaltlich geht es um die Erleichterung von privaten Schadenersatzklagen im Kartellrecht, insbesondere bei Streu- und Bagatellschäden. Einschätzung der Deutschen Industrie und Handelskammer : Die Unternehmen lehnen die Einführung von zusätzlichen Sammel- und Verbandsklagen strikt ab. Sammelklagen haben ein erhebliches Erpressungspotenzial und werden z. B. in den USA vielfach als Druckmittel für außergerichtliche Vergleiche missbraucht. Die Kommission bestreitet zwar, dass sie amerikanische Verhältnisse einführen will. Die vorgesehenen Einzelmaßnahmen sprechen aber eine andere Sprache. Warten wir ab, aber wir - NIETZER & HÄUSLER - sind bereits jetzt der Meinung, dass wir früher oder später US.amerikansiche Verhältnisse bekommen werden.