Abmahnung Wettbewerbsrecht: RA Raffaele Kubal für die Hareos Trading GmbH

Wettbewerbs- und Markenrecht
14.03.2014285 Mal gelesen
Wettbewerbsrecht: Fehlende Pflichtangaben einer vermeintlichen Verbraucherin beim Verkauf unter www.ebay.de Rechtsanwalt Raffaele Kubal vertritt in einer vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit die Hareos Trading GmbH aus Darmstadt. Grund für die Abmahnung ist das Fehlen von Pflichtangabe

Die Abgemahnte hatte als Verbraucherin zahlreiche -sowohl gebrauchte als auch neue- Artikel unter der Handelsplattform www.ebay.de eingestellt und zum Verkauf angeboten. Da sie sich nicht als Unternehmerin sah, verzichtete sie auf die Angabe der für Unternehmer erforderlichen Angaben, was zur Abmahnung führte.   

Ab wann ist ein Verkäufer im Internet als Unternehmer zu behandeln?

RA Kubal vertritt vorliegend die Auffassung, dass die Abgemahnte jedenfalls unternehmerisch tätig gewesen ist und daher die Pflichtangaben hätte stellen müssen.

Wann ein Verbraucher - rechtlich gesehen - als Unternehmer zu behandeln ist und wann die Schwelle hierzu noch nicht überschritten ist, ist Tatfrage und hängt mit den konkreten Umständen zusammen, die allesamt zu würdigen sind. Selbstverständlich ist immer die Anzahl der Verkäufe Indiz für eine Unternehmereigenschaft. Auch wenn die Grenzen hier nicht fix sind, liegen sie jedenfalls weitaus tiefer und werden daher eher überschritten, als es der Erfahrung nach die meisten Verkäufer für möglich halten. Ebenfalls in die Betrachtung mit einzubeziehen ist die Frage, welche Produkte verkauft werden. Handelt es sich um Neuware, um Gebrauchtware oder sowohl-als-auch? Wird immer das gleiche Marktsegment bedient (bspw. immer Kleidung oder Autoteile etc.) oder handelt es sich um eine willkürliche Zusammenstellung?  Auch die Aufmachung der Angebote oder der "mich-Seite" kann indiziell herangezogen werden, ebenso kann bereits der eBay-Name weiteren Aufschluss geben, wenn dieser auf ein Gewerbe hindeutet, was nicht selten der Fall ist.

Da es starre Grenzen hier nicht gibt, ist in Fällen, in denen die unternehmereigenschaft nicht unstreitig oder überdeutlich ist vorab eine Gesamtwürdigung durch einen versierten Rechtsbeistand angeraten. Denn wo eine unternehmereigenschaft verneint werden kann, ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung immer zurückzuweisen.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen Ihnen, die Unterlassungserklärung nicht sofort zu unterzeichnen und so ungeprüft eine 30jährige strafbewehrte Bindung einzugehen, welche - je nach konkretem Inhalt des beiliegenden Entwurfes - die Fortführung des Gewerbes ggf. unnötig erschwert. Stattdessen sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der die Abmahnung samt Unterlassungserklärung prüft und erforderlichenfalls eine angepasste (sog. modifizierte) Unterlassungserklärung aufsetzt, die nicht weiter bindet, als unbedingt erforderlich und die oft mehrdeutige Formulierungen, die im Nachgang zu Rechtsstreitigkeiten führen können, eliminiert.

 

Erfahrung in Sachen Wettbewerbsrecht: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Wettbewerbsrecht tätig, das zu unseren arbeitsmäßigen Schwerpunkten gehört, wie u.a. auch die entsprechende Fachanwaltschaft zeigt,  die wir auf diesem Gebiet halten.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch. Schicken Sie uns hierfür einfach vorbereitend Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax zu.

Sie können uns natürlich auch direkt telefonisch kontaktieren.

 

Wir bieten:

- Eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung des Falles

- Die Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung derselben sowie ggf. Fertigung einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung für den Fall einer unberechtigten Forderung

- Im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, um ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung zu vermeiden und den weiteren Handel nicht unnötig zu erschweren.

Sie erreichen uns auch unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/