Vertragsstrafe: JuS Rechtsanwälte / Kfz-Innung Frankfurt am Main

Wettbewerbs- und Markenrecht
13.03.2014370 Mal gelesen
Wettbewerbsrecht: Abmahner fordern hohe Vetragsstrafe Ein aktueller wettbewerbsrechtlicher Fall unserer Kanzlei zeigt, welche Konsequenzen die unbedachte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung haben kann:

Die Rechtsanwälte von JuS Schloms & Partner aus Augsburg hatten bereits 2008 im Auftrag der Kfz-Innung Frankfurt am Main eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit entsprechender Unterlassungserklärung verschickt, die der Betroffene ohne vorherige Prüfung durch einen entsprechend kundigen Rechtsanwalt unterzeichnete.

5 Jahre später ist nun der Betroffene erneut von JuS Schloms & Partner angeschrieben worden. Nun wird ihm der dreimalige Verstoß gegen besagte Unterlassungsverpflichtung angelastet. Die Vertragsstrafe ist der Vereinbarung nach mit 3000,- EUR für jede Zuwiderhandlung beziffert worden, sodass der Betroffene zu einer Zahlung von insgesamt 9000,- EUR aufgefordert wird. Besonders unglücklich sind feste Vertragsstrafeversprechen dann, wenn beide Seiten Unternehmer sind, da hier das HGB grundsätzlich die Möglichkeit der Anpassung der Vertragsstrafe auf eine angemessene Summe nicht vorsieht.  

Unsere Kanzlei empfiehlt grundsätzlich,  Unterlassungserklärungen aus jedweden Abmahnungen nicht voreilig zu unterzeichnen. Anstatt Unterlassungsbedingungen und hohe Vertragsstrafen zu akzeptieren, sollte man sich als Abgemahnter um einen fachkundigen Rechtbeistand bemühen. Denn Unterlassungserklärungen sollten grundsätzlich überprüft und ggf. modifiziert werden, auch um Situationen wie die hier geschilderte zu vermeiden.

Ihr Partner in Abmahnungsfällen: Die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Beschäftigung mit Abmahnungsfällen aus verschiedenen Rechtsgebieten ist ebenfalls seit vielen Jahren eine Aufgabe unserer Kanzlei. Dabei verfügen wir auch über besondere Expertise im Bereich des hier vorliegenden Wettbewerbsrechts und halten die entsprechende Fachanwaltschaft vor.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch. Schicken Sie uns hierfür einfach ein Fax, eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir bieten Ihnen:

-         kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-         Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-         im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird sowie Beratung im Hinblick auf das weitere anzuratende Verhalten des Abgemahnten