Abmahnung wegen Markenverletzung / Playboy Enterprise International, Inc.

Abmahnung wegen Markenverletzung / Playboy Enterprise International, Inc.
12.11.2013326 Mal gelesen
Markenrecht: rechtswidriges Angebot von „Playboy Häschenkopf“-Aufklebern auf ebay. Die Playboy Enterprise International, Inc. geht in einer aktuellen markenrechtlichen Abmahnung gegen Markenverletzungen vor.

Laut Abmahnung bietet der Betroffene auf der Internetplattform ebay Aufkleber an, die den "Playboy Häschenkopf" auf sich tragen. Der "Playboy Häschenkopf" ist eine geschützte Marke von Playboy und die Verwendung dieses Zeichens auf Aufklebern wäre rechtswidrig, wenn Playboy einer solchen Verwendung nicht zugestimmt hat. Die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partners werfen dem Betroffenen in der Abmahnung deswegen eine Markenrechtsverletzung vor. Für Playboy Enterprises International, Inc. stellen die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftserteilung über Umsätze und Lieferanten
  • Übersendung der restlichen Aufkleber zur Vernichtung
  • Kostenübernahme von 1.6432,40€

Sollten die Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, werden Lichtenstein, Körner & Partner Playboy gerichtliche Schritte anraten.

Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Daher ist es vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann ggf. auch eine modifizierte Erklärung verfassen, die den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Rechtsanwälte am Kreuztor

Die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid und Drouven vertreten seit mehreren Jahren hundertfach Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer fachlichen Kompetenz auf dem Gebiet des Markenrechts. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und verfügt über  praktische sowie theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Markenrechts.

Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung
  • Absicherung der bestehenden Onlineshops, ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops etc. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren und insbesondere eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie in keiner Weise verbindlich. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie unsere Kanzlei mit Ihrem Fall beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter: 0251 20 86 80 30

e-Mail: info@ra-kreuztor.de

Internet: www.internetrecht-nrw.de

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de