Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Muslahadin Vardar aus Löhne durch RA Link u.a. wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung

Wettbewerbs- und Markenrecht
16.05.2013555 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Muslahadin Vardar gegenüber einem ebay Händler vor. Dem Abgemahnten werden Fehler in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung zur Last gelegt.

Weiterhin wird auch

  • eine unzuläassige Gerichtsstandsvereinbarung
  • eine veraltete Widerrufsbelehrung
  • eine fehlerhafte Darstellung des Vertragsschlusses bei ebay
  • eine Rügepflicht bei Transportschäden
  • eine Wahl des Verkäufers bzgl. der Art der Nacherfüllung
  • eine fehlende vertragliche Vereinbarung zu der so., 40 Euro Klausel
  • das Fehlen der Auslandsversandkosten

moniert. Der Abmahner fordert die Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegensatndswert von 20.000,00 € sowie die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 2.000,00 €.

Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen des Abmahners nachzukommen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Unterlassungserklärung auch auf andere Internetauftritte auswirken kann und so eine erhebliche Vertragsstarfengefahr besteht.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de