Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Peggy & Stefan Wnoczko GbR durch RA Thomas Köhler gegenüber Wettbewerber wegen falscher Widerrufsbelehrung

Wettbewerbs- und Markenrecht
07.05.2013414 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Peggy & Stefan Wnoczko GbR vom 03.05.2013 gegenüber einem anderen Wettbewerber wegen vermeintlicher Fehler innerhalb der Widerufsbelehrung vor.

Die Abmahnerin fordert hier die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5001 € sowie die Zahlung der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitergehende Schadensersatzansprüchen bleiben angeblich vorbehalten.

Es fällt auf, dass der Abmahnung eine Rechnung, adressiert an den Abgemahnten, beigefügt ist, wobei ausdrücklich auch die Umsatzsteuer erhoben wird. Dazu ist zu bemerken, dass lediglich der Mandant Adressat einer ordnungsgemäßen Rechnung sein kann. Der Gegner einer Abmahnung kaum behaupten können, vom gegnerischen Anwalt eine Leistung bezogen zu haben. Er ist demnach keineswegs Leistungsempfänger und daher auch nicht richtiger Rechnungsaddressat.

Darüber hinaus dürfte hier die Umsatzsteuer nicht erstattungsfähig sein, da davon auszugehen ist, dass die Abmahnerin als GbR Vorsteuerabzugsberechtitgt ist. Die Umsatzsteuer stellt daher kein Schaden bei der Abmahnerin dar sondern lediglich einen durchlaufen Posten.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de