Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
22.08.2012462 Mal gelesen
Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat.

http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.htmlDie Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus:Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist. Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung aussprechen und die Kosten erstattet verlangen.

Durch immer stärker zunehmende Produktpiraterie und die steigende Verletzung von Urheberrechten ist der Schutz geistigen Eigentums heute wichtiger denn je. Unsere Rechtsanwälte bei GRP Rainer bieten Ihnen daher eine fundierte Beratung zu allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehören insbesondere das Urheberrecht, Markenrechtund dasPatentrechtsowie dasWettbewerbsrecht.

Unsere Anwälte überprüfen für Sie Marketing - und Werbestrategien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Außerdem beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen. Soweit erforderlich übernehmen unsere Anwälte für Sie auch die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Des Weiteren werden Sie von einem kompetenten Rechtsanwalt darüber beraten, ob sich eine Anmeldung lohnt.

Sollten bereits Verstöße gegen Ihre Marke beziehungsweise Ihr Patent vorliegen, gestalten unsere Anwälte für Sie individuelle Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und helfen Ihnen notfalls Ihre Interessen auch gerichtlich geltend zu machen.

Sollten Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt worden sein, helfen unsere kompetenten Anwälte zu prüfen, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt.

Wir beraten Sie auch umfassend in allen Fragen rund um das Thema Urheberrecht. Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn Im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich. Hierfür sorgt bei GRP Rainer ein erfahrener Anwalt.

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