Hilfe bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

Wettbewerbs- und Markenrecht
08.07.2011616 Mal gelesen
Informationen zu aktuellen Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V.

Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist es nicht unüblich, dass Vereine oder Verbände im Interesse ihrer Mitglieder Abmahnungen wegen Verstößen gegen Bestimmungen des UWG oder verbraucherschützenden Vorschriften aussprechen.

Zu den aktiv gegen Wettbewerbsrechtsverletzungen vorgehenden Einrichtungen zählt auch die in Frankfurt am Main ansässige Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.

In den Abmahnschreiben des Vereins werden beispielsweise Verstöße durch die Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) gerügt. Die betroffenen Verwender werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.

Auch wenn die Erstattungsforderungen in den uns bekannten Fällen vergleichsweise human ausfallen, sollten die bezeichneten Ansprüche nicht voreilig erfüllt werden. Gerade im Hinblick auf die Unterlassungserklärung lohnt sich oftmals eine sorgfältige Überprüfung. Damit kann beispielsweise das Risiko einer zu weiten Verpflichtung verhindert werden. Bevor eine gegebenenfalls abgeänderte Erklärung abgegeben wird muss auch untersucht werden, inwieweit das beanstandete Verhalten tatsächlich einen Verstoß gegen das UWG oder andere gesetzliche Vorschriften darstellt.

Entsprechende Abmahnungen dürften nicht ignoriert werden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. hat ihre Ansprüche in der Vergangenheit schon gerichtlich durchgesetzt.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. erhalten? Als Betroffener können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und helfen auch Ihnen gerne weiter.

 

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