Verletzung von Markenrecht durch Verwendung von Firmennamen in adwords Anzeige

Wettbewerbs- und Markenrecht
17.02.20111024 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei dem Schalten einer adwords Anzeige kein fremder geschützter Markenname angezeigt werden darf. Anders sieht das bei der bloßen Verwendung als Schlüsselwort aus.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Firma Hapimag zunächst ein anders Unternehmen abgemahnt und dann dagegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Dieses handelte im Internet mit Aktien und verwendete den geschützten Markennamen von Hapimag bei adwords nicht nur als Schlüsselwort. Wenn jemand diesen Namen in die Suchmaschine google eingab, wurde  unter "Anzeigen" der Name von Hapimag eingeblendet. Die Richter des Landgerichtes Düsseldorf sahen nicht so eng und wiesen den Antrag zurück. Hiergegen legte die betroffene Firma das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein und bekam Recht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab mit Beschluss vom 21.12.2010 der sofortigen Beschwerde statt und erließ die begehrte einstweilige Verfügung (Az. I-20 W 136/10). Eine Markenverletzung liegt vor, weil der normale Internetnutzer bei der Einblendung des geschützten Firmennamens nicht erkennen kann, ob dieser von dem Berechtigten oder einem Dritten stammt. Nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes muss der Verbraucher aufgrund der Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft erkennen, dass es sich bei dem Werbenden um einen Dritten handelt. Und das ist hier nicht der Fall.

Anders sieht die Situation aus, wenn der geschützte Firmenname nur bei den Schlüsselworten benutzt wird. Hier besteht seitens des Verbrauchers normalerweise keine Verwechslungsgefahr, so dass im Regelfalle fremde Markennamen benutzt werden dürfen.

Allerdings besteht hier noch keine einheitliche Rechtsprechung in den unteren Instanzen. Aus diesem Grunde empfehlen wir hier eine Beratung bei einem Rechtsanwalt, die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten ist. Auf Wunsch helfen wir Ihnen gerne weiter.

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