Kurioses Urteil des OLG Braunschweig zur Verletzung von Markenrecht durch Adwords-Anzeigen

Wettbewerbs- und Markenrecht
18.01.2011 1051 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ein erstaunliches Urteil gefällt. Es hat entschieden, dass Unternehmen bei dem Schalten von Adwords-Anzeige keine geschützten Markennamen als Schlüsselwörter benutzen dürfen. Ein Urteil, das kritisch zu sehen ist.

Im zugrundeliegenden Sachverhalt schaltete die Betreiberin eines Online-Shops für Geschenke, Pralinen und Schokolade über Google eine Adwords-Anzeige für ihren Internet-Shop. Dabei gab sie auch das Suchwort "Pralinen" ein. Hierbei wählte sie die Option "weitgehend passende Keywords". Bei Eingabe des Suchbegriffes "M....Pralinen" bei Google erschien rechts neben den Suchergebnissen ihre Anzeige.

Hiergegen wendete sich die eine Konkurrentin, die Inhaberin des Markenrechtes an dem Wort "M....." war und unter der Domain "www.m...shop.com" einen "M...Shop" betrieb. Sie sah es als Markenverletzung an, dass bei der Eingabe ihres Markennamens bei Google die Anzeige des anderen Online-Shops als Werbung erschien.

Das Oberlandesgericht Braunschweig gab der Betreiberin des M-Online-Shops in ihrem Urteil vom 24.11.2010 Recht und untersagte das Schalten von Anzeigen unter Verwendung eines solchen Schlüsselwortes (Az. 2 U 113/08). Nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichtes Braunschweig liegt eine Markenrechtsverletzung jedenfalls dann vor, wenn es sich bei dem Schlüsselwort um eine geschützte Marke handelt. Dabei spielt es ihrer Ansicht nach keine Rolle, dass der Unternehmer diesen Begriff nicht selbst gewählt hat.

Ein Urteil, das nicht sehr überzeugend ist. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof gehen davon aus, dass normalerweise fremde Markennamen als Schlüsselwörter bei Adwords benutzt werden dürfen. Diese Rechtsprechung war den Richtern des Oberlandesgerichtes Braunschweig auch bekannt. Wie man ihrer Begründung entnehmen kann, stellen sie sich in diesem Punkte bewusst gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Aus diesem Grunde lassen sie auch die Revision gegen ihr Urteil zu.

Die vollständige Fassung des Urteils vom OLG Braunschweig finden Sie hier .

Nähere Informationen erhalten Sie beim Anklicken der nachfolgenden Links:

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1820/nach-dem-eugh-urteil-google-aendert-seine-richtlinie-in-bezug-auf-adwords-anzeigen-zum-14092010/

http://www.google.de/intl/de/press/pressrel/20100804_adwords.html

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1657/markenrecht-eugh-zu-google-adwords/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/762/bgh-entscheidet-zur-google-adwords-problematik/

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