Gesetzliche Unfallversicherung: Wann ist eine Vorerkrankung für einen bei der Ausübung des Berufs erlittenen Sturz ursächlich? (Bundessozialgericht, Urteil vom 17.02.2009, B 2 U 18/07 R)
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 17.02.2009 festgestellt, dass ein Rettungssanitäter durch seinen Sturz bei Ausübung der versicherten Tätigkeit einen Arbeitsunfall als Versicherungsfall erlitten hat. Das LSG Baden-Württemberg hatte zuvor festgestellt, dass er stürzte, während er für einen Rettungseinsatz benötigte Unterlagen holte, und dass es ohne diese versicherte Verrichtung nicht an diesem Ort und zu dieser Zeit zu dem Sturz gekommen wäre. Der Kläger litt unter einem Anfallsleiden als sog. Vorerkrankung.
Gesetzliche Unfallversicherung: Kein Wegeunfall, wenn sich der Unfall bei der Klärung eines Verkehrsunfall ereignet (Bundessozialgericht 17.02.2009, B 2 U 26/07 R)
Das Bundessozialgericht hat am 17.02.2009 auf die Revision einer Berufsgenossenschaft Urteile der Vorinstanzen aufgehoben, die einen Wegeunfall anerkannt hatten. Das BSG stellt fest, dass die versicherte Tätigkeit allein das Zurücklegen des Weges von dem Ort der Arbeitsstätte in den Privatbereich ist. Der Kläger habe seine Fortbewegung beendet, als er nach einem Verkehrsunfall, bei dem er keinen gesundheitlichen Schaden erlitten hatte, pflichtgemäß angehalten hatte.
Feststellung der Unverbindlichkeit der Startgutschrift trotz allgemeiner Erklärung der VBL
Das Landgericht Karlsruhe nimmt in der ständiger Rechtsprechung an, dass bei Klagen gegen die Startgutschrift auch dann ein Feststellungsinteresse besteht, wenn die VBL im laufenden Prozess erklärt, sie sei ?entgegenkommenderweise bereit, die der klagenden Partei auf der Grundlage des § 79 Abs. 1 VBLS mitgeteilte Startgutschrift nach Maßgabe des BGH-Urteils (BGH vom 14.11.2007 - IV ZR 74/06) als unverbindlich zu behandeln.?
Vernachlässigen Sie bei einem Hauskauf / Hausverkauf nicht die Gebäudeversicherung und vermeiden Sie Fehler.
-> s.a. die Tipps unter www.kanzlei-hws.de
Nach einem Hauskauf läuft die Gebäudeversicherung oft ungekündigt weiter, weil bestehende "alte" Verträge preislich meistens günstiger sind, als neue. Veräußerer und Erwerber sollten aber Folgendes im Hinblick auf den Versicherungsschutz beachten.
Der Verkäufer (Veräußerer) sollte prüfen: