Rechtsschutz Union auf Kostenübernahme vor Landgericht Berlin verklagt

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
18.07.2018114 Mal gelesen
Deckungsklage vor dem Landgericht Berlin. Betroffene fragen sich: "Wozu eine Rechtschutzversicherung, wenn man in der Not im Regen stehen gelassen und das Vertrauen enttäuscht wird?"

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin hat Klage gegen die Rechtsschutz Union Schaden GmbH vor dem Landgericht Berlin auf Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten eingereicht.

Zum Hintergrund:

Die durch AdvoAdvice vertretene Klägerin hatte in einer Kapitalanlagensache geklagt und war in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin mit ihrer Klage nicht erfolgreich gewesen.

Daher hatte Sie bei der Rechtsschutz Union Schaden GmbH Deckungsschutz für die Durchführung der Berufung beantragt. Die Erteilung des Deckungsschutzes wurde abgelehnt, weil die Berufung nach Ansicht der Rechtsschutzversicherung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.

Die Klägerin legte daher zunächst selbst und auf eigene Kosten das Rechtsmittel fristwahrend ein, um noch einmal mit der Rechtsschutz Union in einen Dialog über die Erteilung des Deckungsschutzes zu treten. Doch auch ein nochmaliges Nachsetzen brachte hier nichts.

Zum Prozess: Deckungsklage vor dem Landgericht Berlin

Die Klägerin erhob daher gegen ihren eigenen Rechtsschutzversicherer Deckungsklage vor dem Landgericht Berlin, in der Hoffnung, die Rechtsschutz Union hierdurch noch zu einem Einlenken bewegen zu können.

Landgericht Berlin - Rechtsschutz Union Schaden GmbH lehnt ab

Dieser Versuch war jedoch leider nicht von Erfolg gekrönt. Die Rechtsschutz Union blieb bei ihrer ablehnenden Haltung.

Die betroffene Klägerin entschied sich daher schweren Herzens dazu, die Berufung in ihrem Kapitalanlageprozess als Kostengründen zurückzunehmen, da sie befürchtete, die Kosten für die Berufungsinstanz im ungünstigsten Fall alleine tragen zu müssen.

Im Deckungsprozess gegen die Rechtsschutz Union vor dem Landgericht Berlin wurde die Klage umgestellt auf Erstattung der bereits durch die Berufung entstandenen Kosten.

Für viele Betroffene stellt sich die Frage: "Wozu eine Rechtschutzversicherung, wenn man in der Not im Regen stehen gelassen und das Vertrauen enttäuscht wird? Die Absage der Rechtsschutzversicherung, welche sich auf einen Haftungsausschluss oder Mutwilligkeit stützt, entzieht dieser nach Ansicht des Kunden die Daseinsberechtigung auf dem Versicherungsmarkt, weil der Kunde genau für diese Fälle solch eine Versicherung abgeschlossen hat", erläutert Rechtsanwalt Dr. Tintemann.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsschutz Union Schaden GmbH in dem Rechtsstreit positionieren und wie das Gericht letztendlich entscheiden wird.